Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Grünabfall vom Bauhof Hamburg Nord

Finanzbehörde Hamburg · Hamburg

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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Grünabfällen vom Bauhof Hamburg Nord. Die Ausschreibung dient der umweltgerechten Entsorgung von Grünabfällen vom Bauhof Hamburg Nord. Dazu gehören sämtliche Grünabfälle aus Grünanlagen und Kinderspiel-plätzen, da vor Ort keine eigene Kompostierung möglich ist. Der Auftrag umfasst die vollständige Räumung und Abfuhr von Grünabfällen vom Bauhof Hamburg-Nord. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenständige Beladung der Grünabfälle vor Ort, ggfls. das Schreddern, und führt anschließend den Abtransport durch. Dabei steht es dem Auftragnehmer frei, geeignete Transportmittel und Fahrzeuge wie Anhänger oder Fahrzeuge mit variablen Ladevolumina einzusetzen, um den Abtransport effizient zu gestalten. Alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen aus Anhang 1 der Bioabfallverordnung (BioAbfV), sind einzuhalten. Die Entsorgung erfolgt unter der Abfallschlüssel-nummer EAK 20 02 01. Der Auftrag erfolgt ohne Lose und wird als Gesamtauftrag vergeben. Die jährliche Menge der zu entsorgenden Grünabfälle wird auf etwa 4.000 m³ geschätzt. Da das tatsächliche Aufkommen witterungsbedingt schwanken kann, ist diese Angabe unverbindlich und kann zu Mehr- oder Minderbedarfen führen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung zur umweltgerechten Entsorgung und Verwertung von Grünabfällen.
  • Der geschätzte jährliche Umfang beträgt etwa 4.000 m³, die genaue Menge kann schwanken.
  • Der Auftragnehmer übernimmt Beladung, ggf. Schreddern und Abtransport unter Einhaltung der Bioabfallverordnung.
  • Die Abfallschlüsselnummer ist EAK 20 02 01.
  • Das Verfahren ist offen und wird als Gesamtauftrag ohne Lose vergeben.

Die Freie und Hansestadt Hamburg sucht eine Rahmenvereinbarung für die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von ca. 4.000 m³ Grünabfall pro Jahr vom Bauhof Hamburg Nord.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 31.05.2027

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung über die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Grünabfall vom Bauhof Hamburg Nord
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: - 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB. Für diesen Rahmenvertrag ist eine Höchstmenge von etwa 6.000 m³ festgelegt ist. Sobald dieser Gesamtmenge erreicht ist, erlischt der Vertrag unabhängig von der ggf. noch bestehenden Restlaufzeit. Eine gesonderte Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. auch Vertragsbedingungen ab Ziffer 2).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 31.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Buhck GmbH & Co.KG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 77.600 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 222.258 €
Median 422.438 €
Oberes Quartil 1.156.106 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

77.600 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 31.03.2025, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer FB 2025000184
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Finanzbehörde Hamburg
Standort Hamburg
Veröffentlicht 28.02.2025
CPV-Codes (2) 90511000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 01.06.2025 – 31.05.2027
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 61 Tage
Frist für Rückfragen 19.03.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 310.039 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.880 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Finanzbehörde Hamburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen: