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Tragwerksplanung Paulsternstraße
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Die BVG haben sich entschlossen, zur Termin-, Kosten- und Qualitätssicherung und zur Überwachung der verschiedenen bauausführenden Firmen, auf einen externen Dienstleister zurückzugreifen, der sämtliche Planungsleistungen für den erforderlichen Umbau der Straßenanlage zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts erbringt. Die zu erbringenden Leistungen, die den Vertragsgegenstand bilden, sind der Vorhabenbeschreibung und dem Planervertrag zu entnehmen. Der zu schließende Vertrag (Anlage 11) ist ein Stufenvertrag. Der Vertragsentwurf wird zur
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
In den Verfahrensangaben ist dargestellt, dass die BVG dieses Verfahren nach den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) durchführt. Diese Angabe trifft nicht zu. Das Verfahren wird nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) abgewickelt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Tragwerksplanung für den Umbau der Straßenanlage Paulsternstraße.
- Die Leistungserbringung dient der Termin-, Kosten- und Qualitätssicherung sowie der Überwachung von Baufirmen.
- Es handelt sich um einen Stufenvertrag, dessen Details dem Planervertrag und der Vorhabenbeschreibung zu entnehmen sind.
- Der Auftraggeber ist die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR.
Gesucht wird ein externer Dienstleister für Tragwerksplanung im Rahmen des Umbaus der Straßenanlage Paulsternstraße.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 31.01.2024 In den Verfahrensangaben ist dargestellt, dass die BVG dieses Verfahren nach den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) durchführt. Diese Angabe trifft nicht zu. Das Verfahren wird nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) abgewickelt. · in TED EU + oev
- Frist 31.01.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 160 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.929 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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