Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Einführung Telenotarztsystem der Städte Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, der Kreise Plön, Stormarn und Herzogtum Lauenburg und dem Rettungsdienst Holstein AöR
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag — Stadt Flensburg — Landeshauptstadt Kiel — Hansestadt Lübeck — Stadt Neumünster — Kreis Plön — Kreis Stormarn — Kreis Herzogtum Lauenburg — Rettungsdienst Holstein AöR
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Beschreibung
Acht beteiligte Gebietskörperschaften (die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster sowie die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und die Rettungsdienst Holstein AöR für den Kreis Ostholstein) beabsichtigen als Rettungsdienstträger ein einheitliches, von zwei Zentralen in Kiel und Lübeck aus geführtes Telenotarztsystem (im folgenden „TNA-System“ genannt) einzuführen. Die benannten Gebietskörperschaften bzw. die Rettungsdienst Holstein AöR fungieren jeweils als separate Auftraggeber für die sie betreffenden Leistungsanteile. Die Gesamtleistung wird in entsprechende Lose je Auftraggeber aufgeteilt an einen einheitlichen Auftragnehmer vergeben (vgl. Anlage 04_Telenotarztsystem - Leistungsbeschreibung). Jeder Rettungsdienstträger wird im hiesigen Vergabeverfahren durch den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag vertreten, welcher berechtigt ist, den Zuschlag namens und im Auftrag der acht jeweiligen Auftraggeber zu erteilen. Die Vergabe erfolgt damit losweise - aber die Lose unterscheiden sich nur durch den jeweiligen Auftraggeber, werden aber u.a. zur Sicherstellung der Kompatibilität der Gesamtleistung vollständig an einen Auftragnehmer vergeben. Da die Vergabeplattform eine derartige "umgekehrte" Losvergabe nicht sinnvoll abbilden kann, ist der Auftrag als einheitlicher Auftrag ohne Losbildung gekennzeichnet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung zur Errichtung der Vorfeldbeleuchtung für die Vorfeldbereiche Ramp 4 und 5 am Flughafen Frankfurt/Main.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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