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Landkreis Heidenheim - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Berufsschulzentrums Heidenheim (NBSZ)
Landkreis Heidenheim · Heidenheim · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Im Zuge der Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim soll ein Neubau errichtet werden. Der Neubau dient der Erweiterung des bereits aus fünf Gebäuden bestehenden Berufsschulzentrums aus dem Baujahr 1978. Das neue Gebäude soll einen neuen repräsentativen Eingang für die Schule unter Umsetzung der barrierefreien Erschließung bilden. Im Gebäude sollen auch die Aula der Schule, eine Cafeteria, der Fachbereich der Naturwissenschaften, die Pistorius-Schule, allgemeine Unterrichtsräume der Maria von Linden Schule sowie weitere allgemeine Unterrichtsräume untergebracht werden. Der Landkreis Heidenheim an der Brenz sieht für diesen eine Programmfläche (PF) von ca. 3.645 m² vor zzgl. weiterer Flächen von ca. 755 m² zur schulischen Nutzung (insbesondere Cafeteria mit Küche, Foyer, Aula). Somit ergibt sich eine Entwurfsabhängige Ge-samt NUF von ca. 4.400 m². Die Schule soll aus Gründen der Nachhaltigkeit als Holz-Hybrid-Gebäude errichtet werden. Weiteres wichtiges Projektziel für den Neubau ist die maximale Optimierung der Planungs- und Bauzeit. Dabei sind ebenso Raummodulbau- und Systembauweisen denkbar sowie auch andere Bauweisen mit einem möglichst hohen Vorfertigungsgrad. Der zu errichtende Neubau ist eine Ganztagesschule und steht neben dem bestehenden Berufsschulzentrum im räumlichen Kontext der Landkreishalle. Die Schule beherbergt bisher zwei unterschiedliche Schulen: - die Maria von Linden Schule für Pflegeberufe (Abkürzung: MvL) - die Kaufmännische Schule (Abkürzung: KS) Für den Neubau kommen Räumlichkeiten für die Berufsschulstufe der Pistorius Schule (Abkürzung: PIS) als Außenstelle der sonderpädagogischen Schule in Herbrechtingen dazu. Im Neubau werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schulen untergebracht (als Cluster oder "Raumgruppen"). Gemeinsame schulische Bereiche im Neubau wie z.B. Foyer, Musikraum, Cafeteria und Fachräume für Naturwissenschaften sollen zukünftig durch alle drei Schularten genutzt werden, um bestmögliche Synergien für alle Schulen zu
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Berufsschulzentrums mit ca. 4.400 m² Nutzfläche.
- Das Gebäude soll als Holz-Hybrid-Gebäude mit hohem Vorfertigungsgrad errichtet werden, um eine schnelle Realisierung zu ermöglichen.
- Es handelt sich um eine kombinierte Planungs- und Bauausschreibung, die eine integrative Planung von Fachplanern und Bauunternehmern vorsieht.
- Ein maximales Projektbudget wird mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt; eine Überschreitung kann zur Aufhebung des Verfahrens führen.
- Die Fertigstellung des Gebäudes ist für 2028 geplant.
Der Landkreis Heidenheim vergibt europaweit Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Berufsschulzentrums.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. In der Angebotsphase werden der anonymisiert einzureichende Entwurfsteil ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil ("Umschlag 2") in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.“
3–5 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 08.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 10.03.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 279 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Goldbeck Süd GmbH - Niederlassung UlmZuschlagswert 30.796.651 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.891 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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