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Sanierung und Erweiterung der St. Martinus Grundschule Olsberg-Bigge | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Stadt Olsberg · Olsberg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Olsberg plant die Sanierung und Erweiterung der St. Martinus Grundschule in Olsberg-Bigge. Nach einem Beschluss des Stadtrates soll neben der bereits begonnenen Sanierung eine Gebäudeerweiterung durch Aufstockung realisiert werden, um den Flächenbedarf der Offenen Ganztagsschule an diesem Standort zu decken. Es handelt sich um Teilflächen, die 1- oder 2-geschossig aufgestockt werden sollen. Die Sanierungsmaßnahmen, die zu planen sind, beziehen sich auf die Gebäudehülle und die Errichtung eines großen Vordachs am südwestlichen Eingang. Die St. Martinus Grundschule weist im Bestand eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.490 m² auf. Durch die Aufstockung kämen dann nochmals ca. 670 m² hinzu, so dass die gesamte BGF dann bei ca. 4.160 m² liegen würde. Bei den Räumen im 1. und 2. Obergeschoss, die neu entstehen sollen, handelt es sich um Betreuungs- und Aufenthaltsbereiche, eine Mensa, einen Büroraum sowie Toilettenräume für die Kinder und das Personal. Der Mensabetrieb umfasst eine reine Ausgabeküche. Die Speisen werden fertig zubereitet angeliefert. Um den Anforderungen an die Barrierefreiheit nachzukommen soll ein Aufzug vom Kellergeschoss bis in das 2. Obergeschoss führen. Für die Anbindung des Altbaus im 1. Obergeschoss muss ein Höhenunter-schied von ca. 31 cm überwunden werden. Hierfür soll eine flach geneigte Rampe im Altbau eingebaut werden. Für den Neubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 2,95 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 700 nach DIN 276 ausgegangen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Objektplanung (Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI) für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule.
- Das Projekt umfasst die Sanierung der Gebäudehülle, eine Aufstockung um ca. 670 m² und den Einbau eines Aufzugs.
- Die geschätzten Kosten für den Neubau betragen ca. 2,95 Mio. EUR netto (KG 200-700).
- Die Ausschreibung richtet sich an Planer mit Erfahrung in der Objektplanung nach HOAI.
Die Stadt Olsberg sucht die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für die Sanierung und Erweiterung der St. Martinus Grundschule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 12.03.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kurt Peter Kremer BDA + Partner GmbHZuschlagswert 344.998 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.870 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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