Frist abgelaufen Offenes Verfahren Büro & Verwaltung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose
Geändert: Der Auftraggeber teilt mit, dass die Angebotsfrist bis zum 16.04.2024 verlängert wird, siehe hierzu auch die Liste der beantworteten Bieterfragen, Ver…

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial

Logistikzentrum der Bayerischen Polizei · Hof · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt, auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für alle Verbände der Bayerischen Polizei, deren nachgeordneten Dienststellen sowie das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz abzuschließen. Es handelt sich um ca. 500 Abnahmestellen. Der zu vergebende Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt (Los 1: Gebietslos Nord, Los 2: Gebietslos Süd). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung je Los beginnt zum 1. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, für Los 2 jedoch nicht vor dem 01.07.2024 und für Los 1 nicht vor dem 01.01.2025. Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Nach Ablauf der Gesamtvertragslaufzeit zum 30.06.2028 endet der Vertrag je Los automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für die Bayerische Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz.
  • Auftrag ist in zwei Lose (Nord und Süd) aufgeteilt.
  • Vertragslaufzeit bis 30.06.2028 mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr.
  • Ca. 500 Abnahmestellen sind zu beliefern.
  • Interessenten sollten die detaillierten Vergabeunterlagen prüfen.

Die Ausschreibung betrifft eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für ca. 500 Abnahmestellen der Bayerischen Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Der geschätzte Gesamtwert beträgt 3.400.000 EUR. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt (Nord und Süd) mit unterschiedlichen Startterminen und einer Laufzeit bis 30.06.2028, verlängerbar um zwei Jahre.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.

  • Los 1 Ausschreibung von Büroverbrauchsmaterial
    Geschätzter Wert 3.400.000 €
  • Los 2 Gebietslos Nord
    Geschätzter Wert 1.700.000 €
  • Los 3 Gebietslos Süd
    Geschätzter Wert 1.700.000 €

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preiskriterium 100 Pkt.
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 3.400.000 €

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 315.244 €
Median 357.258 €
Oberes Quartil 1.016.727 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Logistikzentrum der Bayerischen Polizei · Hof

bpp.hof.lzbp@polizei.bayern.de
+49 928177895214

3.400.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 16.04.2024, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer LZBP-8014-1-5
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Hof, Bayern
Veröffentlicht 23.02.2024
CPV-Codes (2) 30192000 · Büromaschinen und Computer
30192700 · Büromaschinen und Computer
(Was ist das?)
Lose 3
Erfüllungsort Hof
Laufzeit 01.07.2024 – 01.07.2026
Bindefrist (?) 83 DAYS
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 3.5

Historischer Durchschnitt aus 48.799 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.746 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Logistikzentrum der Bayerischen Polizei. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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