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Rahmenvereinbarung für die Versorgung des Maßregelvollzugszentrums Brauel mit Arzneimitteln, ärztlichen Verbrauchsmaterial, Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Produkten
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
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Beschreibung
Für das Niedersächsische Maßregelvollzugszentrum (MRVZN) soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines Krankenhausversorgungsvertrags für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, apotheken-pflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren i.S.v. §1a Abs. 10 Apothekenbetriebsord-nung (ApBetrO) vergeben werden. Das Vergabeverfahren basiert auf § 1 (3) der "Arzneimittelpreisverordnung" vom 14.11.1980 in der zeit-aktuellen Fassung, wonach Krankenhäuser und diese nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Apothekengesetztes gleichgestellte Einrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten von den Preis-spannen und Preisen der Apotheken ausgenommen sind. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Verlängerung der Angebotsfrist und Bindefrist aufgrund von Bieterfragen
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📄 Unterlagen
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) wurde aktualisiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für die Versorgung des Maßregelvollzugszentrums Brauel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Geschätzter Auftragswert von 1.512.000 EUR.
- Die Versorgung umfasst Arzneimittel, ärztliche Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukte und apothekenübliche Waren.
- Das Vergabeverfahren ist offen und basiert auf spezifischen Regelungen für Justizvollzugsanstalten.
Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung für die Versorgung des Maßregelvollzugszentrums Brauel mit Arzneimitteln, ärztlichen Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Produkten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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niedrigsten Gesamtdurchschnittswert (netto) 100 %Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtdurchschnittswert (net-to) erteilt. Sollten zwei oder mehr Angebote den gleichen Gesamtdurchschnittswert erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, welches bei der Medikamentengruppe 4 des Angebotsvor-drucks den höchsten Abschlag bzw. niedrigsten Aufschlag verzeichnet. Sollte auch dieser Wert gleich sein, entscheidet das Losverfahren. Das Angebot wird auf Basis der errechneten Durchschnittssumme aus den Auf- und Abschlägen für die jeweilige Gruppe im Angebotsvordruck unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung bewertet. Abschläge werden dabei mit einer negativen Zahl berechnet und Aufschläge mit einer positiven Zahl. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtdurchschnittswert definiert den besten Wert. Die Gruppen sind wie folgt gewichtet: - Gruppe 1: Gewichtung 10 % - Gruppe 2: Gewichtung 30 % - Gruppe 3: Gewichtung 25 % - Gruppe 4: Gewichtung 25 % - Gruppe 5: Gewichtung 10 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.512.000 €3 Veröffentlichungen
- Frist 10.04.2025 Verlängerung der Angebotsfrist und Bindefrist aufgrund von Bieterfragen · in TED EU + oev
- Frist 27.03.2025 Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) wurde aktualisiert. · in TED EU + oev
- Frist 20.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 111 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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