AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pipeline-Befliegung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Bonn
- Veröffentlicht
- 28.03.2024
- Frist (Submission)
- 02.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60440000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Luftbeobachtung eines unterirdischen mit brennbaren Flüssigkeiten gefüllten Rohrfernleitungsnetzes durch zweimal im Monat durchzuführende Luftbeobachtung des Schutzstreifens (Leitungstrasse) einschließlich Befliegungsberichte. Die Befliegung dient der Beobachtung der Unversehrtheit der Leitung und des Schutzstreifens. — Luftbeobachtung eines unterirdischen mit brennbaren Flüssigkeiten gefüllten Rohrfernleitungsnetzes durch zweimal im Monat durchzuführende Luftbeobachtung des Schutzstreifens (Leitungstrasse) einschließlich Befliegungsberichte. Die Befliegung dient der Beobachtung der Unversehrtheit der Leitung und des Schutzstreifens. — Luftbeobachtung eines unterirdischen mit brennbaren Flüssigkeiten gefüllten Rohrfernleitungsnetzes durch zweimal im Monat durchzuführende Luftbeobachtung des Schutzstreifens (Leitungstrasse) einschließlich Befliegungsberichte. Die Befliegung dient der Beobachtung der Unversehrtheit der Leitung und des Schutzstreifens.
Lose
3 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 2 — Bereich Schleswig-Holstein
- Erfüllungsort
- Hohn
Los 3 — Bereich Nord
- Erfüllungsort
- Bramsche
Los 4 — Bereich Süd
- Erfüllungsort
- Idar-Oberstein
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2024
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.