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Ausschreibung für Beratungsleistungen der Organisations- und Vergütungsstruktur für die Handelskammer Hamburg
Handelskammer Hamburg · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die Handelskammer sucht eine Unternehmensberatung, die dabei unterstützt, das Vergütungssystem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handelskammer zu überarbeiten. Das aktuelle System besteht bereits seit 2002. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt wird, fordert Arbeitgebende zur Offenlegung von Gehältern und den Kriterien für Gehaltsentscheidungen, der regelmäßigen Berichterstattung zur Lohnstruktur sowie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Schaffung von Entgeltgleichheit auf. Vor diesem Hintergrund ist das aktuelle System neu zu fassen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beratungsleistungen zur Organisations- und Vergütungsstruktur für die Handelskammer Hamburg.
- Das Projekt umfasst sechs Phasen von der Ist-Analyse bis zur Entwicklung eines neuen Vergütungssystems und Karrieremanagements.
- Wichtige Eignungsnachweise und weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Die Ausschreibung ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) klassifiziert.
Gesucht werden Beratungsleistungen zur Analyse und Neugestaltung der Organisations- und Vergütungsstruktur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„A. Ablauf des Vergabeverfahrens: Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab: (1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw). (2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt. B. Allgemeine Verfahrensbedingungen: - Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen, - Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in den Formularen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch, - Nebenangebote sind nicht zugelassen.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 50 %Qualität
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistungswertung erfolgt auf der Grundlage der Präsentation im Verhandlungsgespräch. Die Präsentation wird voraussichtlich im Rahmen eines Bietergesprächs per Video erfolgen. Dort stellt der Bieter sein Konzept zur Umsetzung des Projekts sowie sein Projektteam vor und beantwortet Rückfragen der Wertungsjury, bestehend aus Vertretern der Auftraggeberin. Die vergaberechtliche Wertung erfolgt im Rahmen einer Bieterpräsentation im Rahmen eines Bietergesprächs, dessen Termin den Bietern im Rahmen der Angebotsphase rechtzeitig mitgeteilt wird. Bei der Bewertung der Ausführungen im Rahmen der Präsentation kann ein Bieter insgesamt zehn Punkte erhalten. Die Präsentation muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel. Bei der Bewertung wird die Auftraggeberin das Folgende berücksichtigen: Der Bieter soll darlegen, welche Herausforderungen er für das konkrete Projekt erkannt hat und wie er die Leistungsaufgabe zu lösen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung relevant. Dies gilt insbesondere im Bereich der Projektplanung für Vergütungssysteme. Der Bieter muss zudem nachweisen, dass es sich um ein leistungsfähiges Team für das Projektmanagement handelt. Er muss in diesem Zusammenhang darstellen, wie sich das Projektteam, das für die Leistungserbringung vorgesehen ist, zusammensetzt. Hierzu zählen die Projektleitung sowie die Projektmitarbeitenden (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter sowie Projektmanagement). Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter regeln (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle). Positiv wird hierbei bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die im Rahmen der Präsentation erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten: 0 Punkte erhält die Präsentationsleistung, wenn Darlegungen zu den bewertungsrelevanten Problemkreisen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind. 2 Punkte werden vergeben, wenn die Präsentation aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln leidet und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar ist. 4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Präsentationsleistung an durchschnittlichen Anforderungen entspricht, allerdings an kleineren Mängeln leidet. 6 Punkte werden vergeben, wenn die Präsentation aus Sicht der Auftraggeberin überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Leistungsausführung erwarten lassen. Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn die Präsentation überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegt und eine sehr gute Leistungserbringung erwarten lässt. 10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen im Rahmen seiner Präsentation tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt und ein hervorragendes Maß der Zielerfüllung erwarten lässt. Die Auftraggeberin nimmt nur Angebote in die Wertung auf, die eine Mindestpunktzahl von sechs Punkten ("gut") erzielen. Die Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Bewertung der Präsentation erfolgt durch eine Wertungsjury, welche die Präsentationsleistungen einstimmig bewertet. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages stimmt der Bewerber einer Aufzeichnung der Bieterpräsentation zu Dokumentationszwecken zu.
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Preis gemäß Preisblatt 50 %Preis
III. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt, das den Vergabeunterlagen beigefügt wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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