Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 33 ff) ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen) (Städtebauförderung) Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Der Vertrag wird nach dem Vertragsmuster Architektenvertrag einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. ● Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart