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AOK Baden - Württemberg · Stuttgart · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Versand der Magazine für Versicherte der AOK Baden-Württemberg. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Baden-Württemberg. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 zur Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 7.778.372 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 45.000.000 Sendungen. — Versand der Magazine für Versicherte der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Bayern. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 7.375.840 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 40.000.000 Sendungen. — Versand der Magazine für Versicherte der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Hessen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.726.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen. — Versand der Magazine für Versicherte der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Niedersachen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 3.864.028 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 20.000.000 Sendungen. — Versand der Magazine für Versicherte der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährlic
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Zuvor zurückgehaltene Informationen jetzt verfügbar
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Versand von Magazinen für Versicherte der AOK in mehreren Bundesländern.
- Die jährlichen Sendungsmengen pro Landesverband sind detailliert aufgeführt und summieren sich zu einer sehr hohen Gesamtzahl.
- Die Zustellbereiche sind den Anlagen zu entnehmen und konzentrieren sich auf die jeweiligen Bundesländer.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Höchstwert pro Landesverband, der die Gesamtmenge über die Laufzeit begrenzt.
- Bieter sollten Erfahrung im Massenversand und der Logistik von Druckerzeugnissen nachweisen können.
Gesucht wird ein Dienstleister für den Versand von Magazinen für Versicherte verschiedener AOK-Landesverbände.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 13 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 2 Baden-WürttembergErfüllungsort Stuttgart
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Los 3 BayernErfüllungsort München
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Los 4 HessenErfüllungsort Bad Homburg
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Los 5 NiedersachenErfüllungsort Hannover
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Los 6 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-VorpommernErfüllungsort Potsdam
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Los 7 Westfalen-LippeErfüllungsort Dortmund
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Los 8 Schleswig-HolsteinErfüllungsort Dortmund
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Los 9 SachsenErfüllungsort Dresden
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Los 10 ThüringenErfüllungsort Dresden
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Los 11 RheinlandErfüllungsort Düsseldorf
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Los 12 HamburgErfüllungsort Düsseldorf
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Los 13 Rheinland-Pfalz/SaarlandErfüllungsort Eisenberg
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Los 14 Sachsen-AnhaltErfüllungsort Magdeburg
📅 Laufzeit endet am 17.06.2028
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 25.04.2024 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev
- Frist 19.04.2024 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev
- Frist 09.04.2024 Zuvor zurückgehaltene Informationen jetzt verfügbar · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 181 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Boxit GmbH · MEDIA Logistik GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 215 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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