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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen - Rückbau/Abriss Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 664-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam hat in Brandenburg diverse Gebäude, wie Erholungsliegenschaften mit Gartenlauben oder Wochenendhäusern sowie alte Kasernenliegen-schaften mit Hallen, Garagen, Kantinen, Unterkunfts- und Verwaltungsgebäuden, etc. Einige dieser Gebäude können keiner weiteren Verwendung zugeführt werden oder der Umfang der Verkehrssiche-rungsmaßnahmen übersteigt den vorgegebenen Rahmen, sodass diese Objekte zurückzubauen sind. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Planungsbüro schließen, das auf dem Gebiet „Gebäuderückbau“ Erfahrungen vorweisen kann. Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der rückzubauenden Objekte benötigt. Die Auftraggeberin wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Objekte im Rahmen von Einzelabrufen auf der Grundlage einer festen Abrufsystematik im Wechsel an die Auftragnehmer vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Unternehmen ermöglicht werden die Leistungen zu erbringen. Gegenstand der vorliegenden Anfrage sind die Planung und örtliche Bauüberwachung zum Rückbau von Gebäuden bis zu 1000 m² BGF. Derzeitig sind mehrere Gebäude im Raum Brandenburg, insbesondere in dem Ort Hennersdorf für den Rückbau vorgesehen. Die überwiegende Anzahl der Objekte sind in der nicht abschließenden Gebäu-deliste (s. Anlage Gebäudeliste) abgebildet. Darüber hinaus können in den gesonderten Abrufverträgen noch weitere Objekte hinzukommen, je-doch wird sich die Anzahl der zusätzlichen Objekte, die über die beigefügte Gebäudeliste hinausgehen, um höchstens 30 % erhöhen (Höchstmenge). Die Rahmenvereinbarung sieht vor, jährlich ein bis zwei Objekte (mehrere Gebäude) abzubrechen. Es sollen hierbei mindestens fünf Objekte bis zu maximal acht Objekten innerhalb von vier Jahren von der Planungsleistung betroffen sein. Für die Planungsleistungen Rückbau/Abriss wird ein Rahmenver-tragspartner g
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Planungsleistungen für Rückbau/Abriss im offenen EU-weiten Verfahren.
- Rahmenvereinbarung für Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Leistungen gestaffelt in optionale Leistungsstufen und Leistungsphasen, inklusive Deklarationsanalysen und Artenschutz.
- Konkrete Leistungen werden bei einzelnen Leistungsabrufen spezifiziert, kein Anspruch auf Abruf.
- Bieter müssen Eignungsnachweise für Planungsleistungen im Bauwesen erbringen.
Vergabe von Planungsleistungen für Rückbau/Abriss im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Preis (Gewichtung 60 %) 1.1. Vergütung Rückbauplanung (50%): -Zuschläge Leistungsbild Planungsleistungen Rückbau/Abriss (LPH 2-9) -Zuschläge Besondere Leistungen Deklarations-analyse -Zuschläge Besondere Leistungen Artenschutz 1.2 Mitarbeiter (Aufwandsbezogene Vergütung) (10%) -Objektplaner -Sonstige Mitarbeitende Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Der jeweils niedrigste Zuschlag bzw. die jeweils niedrigsten Stundensätze erhalten 10 Punkte. Für die nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: (2fach Lineare Interpolation) "Punktzahl Bieter = " (("2" *"Niedrigster Preis - Preis Bieter" )/"Niedrigster Preis" ) *10 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten der jeweiligen niedrigsten Preiskomponente. Alle Angebotspreiskomponenten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preiskomponenten erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Ergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend wird die Auftraggeberin die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungstabelle gewichten.
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Qualität 40 %
- Leistungserbringungskonzept - Beantwortung Fragen Bietergespräch 1. Das Zuschlagskriterium „Qualität“ nimmt insgesamt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Dazu im Einzelnen: Leistungserbringungskonzept Hinweis zur Erstellung: Für dieses Zuschlagskriterium wird vom Bieter erwartet, dass ein Leistungserbringungskonzept erstellt und eingereicht wird, welches fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten darf. Das Leistungserbringungs-konzept soll auf folgende Aspekte eingehen: • Darlegung Referenzerfahrung der jeweils zentral verantwortlichen und auch planenden Person für die Planungsleistung Rückbau/Abriss. • Erstellung eines Terminplans gemäß der Gebäudeliste für die benannten Objekte anhand des-sen die zeitliche Abfolge bis zur Erreichung der LPH 6b) ersichtlich ist inklusive der Darstel-lung der Herangehensweise der Planung bis zur LPH 6b). • Darstellung der Zusammenarbeit mit den konkret zuständigen Behörden, auch bezüglich der Abfallentsorgung sowie dem Naturschutz. • Darstellung konkreter inhaltlicher Herangehensweise bei der Planung des Rückbaus für ein konkretes Objekt und Identifizierung der heranzuziehenden Positionen der Grundleistungen bis zur Fertigstellung der Planung bis LPH 6b), auch unter Berücksichtigung der Erbringung und Integration der besonderen Leistungen Deklarationsanalyse und Artenschutz. Hinweis zur Wertung: • Die Wertung erfolgt laut Bewertungsmatrix, dort unter Leistungserbringungskonzept der Wertungstabelle. • Die Wertung erfolgt in einer Gesamtschau der vom Bieter eingereichten schriftlichen Ausführung zu den Aspekten im Leistungserbringungskonzept. • Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Dabei verwendet wird die Punkteskala (siehe 01_Angebotsaufforderung). Beantwortung Fragen Bietergespräch Hinweis zur Beantwortung: • Der Bieter hat Fragen zu beantworten, die ihm im Bietergespräch unmittelbar gestellt werden (Ad Hoc-Fragen). • Es ist zwingend erforderlich, dass die Beantwortung der Fragen, durch die Person erfolgt, welche jeweils im Leistungskonzept als zentral verantwortliche Person für die Planungsleistung Rückbau/Abriss genannt wird. • Die Beantwortung der Fragen wird zur späteren Auswertung aufgezeichnet. Hinweis zur Wertung: • Die Wertung erfolgt laut Bewertungsmatrix, dort unter Beantwortung Fragen Bietergespräch der Wertungstabelle. • Bewertet wird dabei die Art und Weise sowie die inhaltliche Ausführung der Beantwortung der Fragen. • Bei der Wertung übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung vor. Dabei verwendet wird die Punkteskala (siehe 01_Angebotsaufforderung). Beurteilung der Angaben zu den Zuschlagskriterien Bei der Bewertung der qualitätsbezogenen Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: Punkteskala: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt) 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote auszuschließen, bei denen mindestens eines der qualitätsbezogenen Wertungskriterien nur mit 4 Punkten oder weniger bewertet wurde. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin grundsätzlich nicht bereit ist, mittelmäßige, unterdurchschnittliche bzw. ungenügende Darstellungen / Leistungserwartungen zu bezuschlagen. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 GWB: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 16.05.2025 Ergänzende Informationen · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
- Frist 23.04.2025 Ergänzende Informationen · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 09.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.372 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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