AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 03:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-215154-2025/

Generalübernehmerleistungen für den Erweiterungsbau Haus D

Notice-ID: ted-215154-2025 · Procedure-ID: 215cbf79-75c3-4dd1-ae08-6d51d1cb17b6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Rems-Murr-Kliniken gGmbH, Winnenden
Veröffentlicht
01.04.2025
Frist (Submission)
05.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, am Standort Winnenden den Erweiterungsbau Haus D zu errichten. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind dafür erforderliche Planungsleistungen (insbesondere nach den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung inkl. Medizintechnikplanung sowie Tragwerksplanung), notwendige Beratungsleistungen und die schlüsselfertige Erstellung des Erweiterungsbaus Haus D. Grundlage hierfür ist eine Funktionale Leistungsbeschreibung, die den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Die Sicherstellung der in dieser Leistungsbeschreibung hinterlegten Anforderungen ist neben der Erfüllung der Kosten- und Terminziele zentrales Anliegen des Auftraggebers.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).