Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 13 niveaufreie Verzweigung München Westkreuz, Planung VE317 und Planung Erneuerung EÜ 5504/5540 und EÜ 5541
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Beschreibung
Im Rahmen der Netzergänzenden Maßnahme 13 (NeM) ist vorgesehen, die niveaufreie Einfädelung der S-Bahnlinien S6 und S8 durch den Rückbau der bestehenden Kreuzung 70K380 in Verbindung mit dem Bau eines Überwerfungsbauwerks im Zuge der Strecken 5540 (München Hbf tief – Gauting) und 5541 (München-Westkreuz - Herrsching) zu ermöglichen, damit das Fahrplankonzept der 2.SBSS, Betriebsstufe 2 realisiert werden kann. Das neu zu bauende Überwerfungsbauwerk wird im südlichen Bereich des Bahnhofteils München-Westkreuz für beide Gleise errichtet. Mit der Verbreiterung der Bodenseestraße sind weiterhin zwei Eisenbahnüberführungen der Strecken 5504/5540 und 5541 zu erneuern.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) mittels eines Standard-Wettbewerbsverfahrens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Bestehender Vertrag modifiziert
7 Veröffentlichungen
- 15.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 15.04.2025 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 14.04.2025 NT04) Der AN ist mit den Leistungen des BVB für Konstruktiven Ingenieurbau im Rahmen der Tätigkeiten der VE10 beauftragt. Er verfügt daher bereits über die notwendige IT-Infrastruktur (u.a. EPLASS), zudem können synergieeffekte durch die vorhandenen spezifischen Projektkenntnisse (u.a. Kenntnis aller Projektbeteiligter) genutzt werden. Ein neuer AN würde eine weitere Schnittstelle bedeuten, was wiederum die Gefahr der Verzögerung bei der Bereitstellung von Ausführungsunterlagen mit sich bringt. Die zuvor genannten Gründe, stellen ein erhöhtes zeitliches, wie auch monetäres Risiko dar. Es kann hierbei zu Verzögerungen in der Bereitstellung der Ausführungsunterlagen der VE10 kommen, dies kann Auswirkungen auf den Baufortschritt haben. Was mit hohen finanziellen Risiken verbunden ist.
- 14.04.2025 NT19) Gemäß dem Ingenieurvertrag 18FEI35494 zugrunde liegenden Anlage 2.1 wurde zur Ermittlung der Vergütung unter Ziff. 3 die Honorarzone III vorgegeben. Demnach wurde dann die Vergütung der Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 – 7 gemäß den unter Ziff. 2 vorgegeben anrechenbaren Kosten ermittelt und vertraglich vereinbart. Im Zuge Leistungsausführung hat sich gezeigt, dass der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung der Honorarzone IV zuzuordnen ist. Diese Änderungen im Bereich der Planungsleistungen ist dem Hauptvertrag zuzuordnen und steht somit im direkten Zusammenhang mit den HLVLeistungen.Eine gesonderte Vergabe ist daher nicht möglich. NT20) Aufgrund Verzögerungen in der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens kommt es zu Verzögerung des geplanten Baubeginns. Da der Baubeginn aufgrund der neu zu beantragenden Sperrpausen in das Jahr 2026 verschoben werden musste, müssen die bereits ausgeführten Planungsleistungen LPh 6 - Erstellung der Ausschreibungsunterlagen - überarbeitet bzw. angepasst werden. Diese Änderungen im Bereich der Planungsleistungen ist dem Hauptvertrag zuzuordnen und steht somit im direkten Zusammenhang mit den HLV- Leistungen. Eine gesonderte Vergabe ist daher nicht möglich.
- 08.02.2024 LÄ 18 - Aufgrund der Negierung des Vorhabens der DB, die Stützwände westlich der eingleisigen EÜ des Richtungsgleises Strecke 5540 ins Eigentum des Kreuzungspartners (Landeshauptstadt München) übergehen zulassen, wurde das Erfordernis einer Anpassung der bereits erstellten Plan- und Ausschreibungsunterlagen notwendig.
- 08.02.2024 LÄ 17 Im Anschluss an die Auslegung der Genehmigungsunterlagen und resultierend aus dem zugehörigen Anhörungsverfahren wurde durch die Eigentümer der unmittelbar an die Baumaßnahme angrenzenden Flurstücke der Einsatz einer Stützwand gefordert. Durch diese Form der baulichen Abgrenzung sollten die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Nachbarflächen reduziert werden. Diese Variante wurde laut Aussage des AN zwar grundsätzlich in der Phase der Vorplanung als eine potentielle Variante geprüft, eine weitergehende Berücksichtigung jedoch nicht vorgenommen. Die Aufforderung zur erneuten detaillierten Betrachtung dieser Form der baulichen Abgrenzung wurde aus den vorgenannten Gründen durch die Projektleitung kundgetan. Darauf folgte die Erstellung einer Machbarkeitsstudie auf Vorplanungsniveau. Da diese jedoch keine nennenswerten positiven Auswirkungen aufzeigte und stattdessen mit hohen monetären Aufwändungen korrelier, wurde diese Ausführungsvariante nicht weiter verfolg
- 08.02.2024 LÄ 16 - Da Die Durchführung des TSI-Verfahrens im Rahmen der Prüfung der Entwurfsunterlagen und die Anwendung der mittlerweile verfügbare Vorgabestruktur Baubeschreibung Rev. 21 durch den AG gefordert wurde, handelt es sich hier um eine zusätzliche Leistung
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