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Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung zur Planung und Durchführung der Erweiterung der Kindertagesstätte "Pusteblume" in der Ortsgemeinde Dörth
Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein · Emmelshausen · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 55 ff. HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3 (Los 1), 4, 5 (Los 2) für die Erweiterung der Kindertagesstätte in Dörth, sowie Technische Ausrüstung in geringem Umfang im Bestand. Grundlage bildet der Entwurf des Ingenieurvertrages, welcher diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt ist. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Im Rahmen der Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien des Landesjugendamtes RLP gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind maßgeblich. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Zudem werden die besonderen Leistungen gemäß Vertragsentwurf beauftragt. Die Ortsgemeinde Dörth befindet sich aktuell in der Objektplanung in der Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Ein Bauantrag wurde bisher nicht eingereicht. Zeitschiene: Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis Ende Oktober 2025 erbracht werden. Der Baubeginn ist für 2. Quartal 2026 geplant. Die Inbetriebnahme ist für ca. Mitte 2027 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten. Durch geänderte Rahmenbedingungen beim Betrieb der Kita und auf Grund gestiegener Kinderzahlen sind eine Erweiterung der Kindertagesstätte Pusteblume in Dörth sowie damit einhergehende geringfügige A
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Erweiterung einer Kindertagesstätte.
- Die Leistung umfasst die Anlagengruppen 1-5 nach HOAI und wird stufenweise beauftragt.
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 sind bis Ende Oktober 2025 zu erbringen.
- Ein Bauantrag ist noch nicht eingereicht, der Baubeginn ist für Q2 2026 geplant.
- Die Eignung wird anhand der HOAI-Leistungsphasen und der geforderten Nachweise bewertet.
Die Ausschreibung betrifft Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung zur Erweiterung einer Kindertagesstätte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 19.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 18.04.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 107 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BERNARDI INGENIEURE GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.635 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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