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BK IT-Services 2.0
IT Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer mit dem im Folgenden skizzierten Serviceumfang, der Bestandteil des von der BITBW für die User angebotenen Benutzerunterstützungskonzeptes ist. Das Leistungsspektrum setzt sich aus folgenden miteinander zusammenhängenden Leistungsfeldern zusammen: * 1st Level Support (beinhaltet die Leistungserbringung für den Service Desk, die inkludierte Auftragsbearbeitung mit optional hinzubuchbarem "Full Service" und optional hinzubuchbarem fachspezifischen Service Desk für einzelne Fachverfahren sowie den Umgang mit Sonderarbeitsplätzen für die betreuten IT Clients, * 2nd Level Support Leistungen (beinhaltet Leistungen, die vom 1st Level Support nicht erbracht werden können und besondere technische Fähigkeiten erfordern z.B. Installationsverfahren und Bereitstellung von Clienthardware und Peripherie, Firmware- und Treibermanagement, Gruppenrichtlinien, Endpoint Security Check, Patch- und Schwachstellenmanagement, Paketierung und Paketpflege, GPOs), * Technical Field Service (TFS) beschreibt die Vor-Ort-Leistungserbringung in der Flächenorganisation durch Service Techniker (u.a. Installation, Umzüge, Gerätetausch, Geräteabbau und Lagerhaltung etc.), * Projektleistungen. Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, 2 Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die IT Baden-Württemberg (BITBW) erfolgt. Für die zweite optionale Verlängerung gilt selbiges. Der Vertrag endet, unabhängig von der Vertragslaufzeit, mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 130.000.000,00 EUR netto; 154.700.000,00 EUR brutto (
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien
Anpassung von Eignungskriterien u. Fristverlängerung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Ausschreibung betrifft eine Rahmenvereinbarung für umfassende IT-Services wie 1st/2nd Level Support und Technical Field Service.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
- Der Vertrag endet spätestens bei Erreichen der Auftragshöchstgrenze von 130.000.000,00 EUR netto.
- Umfangreiche Serviceleistungen sind in der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.
- Bieter sollten sich auf detaillierte Nachweise für die Erbringung der genannten IT-Services vorbereiten.
Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung für IT-Services, insbesondere 1st und 2nd Level Support, Technical Field Service und Projektleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 12.05.2025 Anpassung von Eignungskriterien u. Fristverlängerung aktuell
- Frist 30.04.2025 Original-Veröffentlichung
- 23.04.2025 Anpassung von Eignungskriterien u. Fristverlängerung
- 31.03.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.009 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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