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Hangsicherungsmaßnahmen Neckargemünd Am Mühlwald OT Rainbach
Stadtverwaltung Neckargemünd · Neckargemünd · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Die Stadt Neckargemünd plant im Bereich "Am Mühlwald OT Rainbach" eine Hangsicherung mittels tangierender Bohrpfahlwände durchzuführen. Im Wesentlichen sind nachfolgende Arbeiten geplant: 1.) Einrichten einer Wasserhaltung sowohl für Regenwasser als auch Schmutzwasser. 2.) Einrichten einer Notversorgung für Wasserversorgung, Stromversorgung und Telekommunikation für die Häuser 3.) Einbau von tangierenden Bohrpfählen und rückwärtigen Einzelpfählen gemäß Statik 4.) Herstellen von Mikropfählen zur Rückverankerung der Bohrpfahlwand 5.) Verlegen von Kanalisation mit Kombischächten in GFK Verlegen von einer Trinkwasserleitung und verlegen von Kabelleerrohren für Leitungsträger 6.) Einbau von zwei Pfahlkopfbalken für die tangierende Bohrpfahlwand und die rückwärtigen Pfähle in Stahlbeton 7.) Einbringen der Fertigteile der Kragbalken: Die Kragbalken werden als Halbfertigteile geplant. Innerhalb der Fertigteile ist im Bereich der Bohrpfahlwand eine Aussparungen vorgesehen, durch die die Anschlussbewehrung aus dem Pfahlkopfbalken geführt wird. Die Anbindung an den Pfahlkopfbalken oberhalb der Einzelpfähle erfolgt über Schraubanschlüsse. 8.) Ausbetonieren Anschlussbereich Kragbalken - Pfahlkopfbalken (oberhalb der Einzelpfähle) mit Vergussbeton 9.) Verlegen von Fertigteilplatten zwischen den Kragbalken. 10.) Ausbetonieren der Platte und der Kragbalken. 11.) Montage der Fertigteilkappen 12.) Straßenwiederherstellung Die Ausführungs- und Werkplanung der Bohrpfahlwand, Stahlbetonarbeiten sowie Anker ist Teil der Ausschreibung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde auf den 05.05.2026 11:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Hangsicherungsmaßnahmen in Neckargemünd, inklusive Bohrpfahlwänden, Wasserhaltung, Mikropfählen und Straßenwiederherstellung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse). - Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes. - Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs. - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179 Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse). - Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes. - Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs. - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179 Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 5 Mio. EUR einschließlich Umweltschadenversicherung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) - für Personenschäden i.H.v. 5 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis kann für die Bietergemeinschaft gesamt erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: - Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen. (eigenes Dokument) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179 - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179 Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen - Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (KEV 179) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes (!) Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 05.05.2026 Die Angebotsfrist wurde auf den 05.05.2026 11:00 Uhr verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.261 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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