Es ist mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung, jeweils nicht älter als höchstens drei Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Matratzen mit Bezug zum Gegenstand haben.
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Als Beleg der Eignung ist mindestens eine geeignete Referenz in dem Dokument „ Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben
- zur Referenz-Nr.,
- zum Auftragnehmer des Referenzauftrags,
- zur Bezeichnung der Leistung,
- zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende),
- zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro,
- zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten,
- zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als einer bedingungsgemäß betrachteten Referenz einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von einer geeigneten Referenz.