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Volkswohnung GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Erschließungsarbeiten, Äußere Erschließung August-Dosenbach-/Gerhart-Hauptmann-Straße im Rahmen der Neubaumaßnahme August-Klingler-Areal, 76189 Karlsruhe
Volkswohnung GmbH · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Äußere Erschließung, August-Dosenbach- und Gerhart-Hauptmann-Straße, im Rahmen der Neubaumaßnahme August-Klingler-Areal mit 7 Wohngebäuden, 76189 Karlsruhe-Daxlanden Die Volkswohnung errichtet momentan im August-Klingler-Areal 7 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 360 Wohnungen. Im Zuge dieser Hochbaumaßnahme sind angrenzende Erschließungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum gemäß vertraglicher Regelungen mit der Stadt Karlsruhe notwendig.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Erschließungsarbeiten für das August-Klingler-Areal in Karlsruhe.
- Die Arbeiten beinhalten umfangreiche Rückbau-, Boden-, Pflaster- und Asphaltierungsarbeiten.
- Ein detailliertes Leistungsverzeichnis (LV) enthält die genauen Mengenangaben und Spezifikationen.
- Es handelt sich um ein offenes EU-Vergabeverfahren nach VOB/A.
- Bieter sollten sich auf die detaillierten Mengenangaben im LV konzentrieren und die geforderten Nachweise sorgfältig vorbereiten.
Die Volkswohnung GmbH schreibt Erschließungsarbeiten für die Neubaumaßnahme August-Klingler-Areal in Karlsruhe aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Günstiger Preis 100 %Preis
Günstigster Preis erhält 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 05.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.062.916 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.176 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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