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Bundesstadt Bonn: Generalplanung zur Instandsetzung der Sportstätte Wasserland
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Generalplanung zur Instandsetzung der Sportstätte Wasserland
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Bundesstadt Bonn sucht eine Generalplanungsleistung für die Instandsetzung der Sportstätte Wasserland.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 3 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz - Umsatz (VgV / VOB/A (EU) - Ingenieur/Architekt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich 100.000.000 EUR netto (mind. 200.000 EUR) eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich 1.000.000 EUR netto eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben, mindestens ist ein Umsatz in den letzten 3 Jahren von 200.000 EUR erforderlich. Im Verhältnis zu dem genannten Höchstwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen"" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant." Gewichtung: 15%
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen - Referenzen (VgV / VOB/A (EU) - Ingenieur/Architekt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mind. drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren, für Sportstätten. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Leistungsphasen 1 - 9 in den Jahren 2018-2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens (>2,2 Mio EUR), der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Pro Referenz, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt, erhält das Angebot 1 Punkt. Erfüllt eine Referenz über die Mindestanforderungen hinaus eine oder mehrere der folgenden Anforderungen, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl: - Gegenstand des Projektes war eine BGF von mehr als 1.800 qm - 0,5 Punkte - Es handelte sich um eine Dreifachturnhalle - 0,5 Punkte - Sanierung - 0,25 Punkte - Es wird eine Schadstoffsanierung geben - 0,25 Punkte Pro Referenz können damit maximal 2,5 Punkte erreicht werden. Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die zwei im Hinblick auf die beschriebenen Kriterien besten Referenzen gewertet, sodass insgesamt maximal 5 Punkte erreichbar sind.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Folgenden sind mindestens drei Referenzprojekte zur Ausführung von Leistungen in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren, für Sportstätten. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Leistungsphasen 2 - 8 in den Jahren 2018-2025 erbracht und abgeschlossen wurden und ein Kostenvolumen von mind. brutto 2,2 Mio. EUR aufgewiesen haben. Referenzen müssen nicht zwingend Generalplanungsleistungen im engeren Sinne sein. Zulässig sind auch Referenzen aus den Bereichen Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung oder Tragwerksplanung, sofern diese nach Art und Umfang vergleichbar mit der zu vergebenden Gesamtleistung sind. Bitte beschreiben Sie die Projekte jeweils kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie möglichst nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Pro Referenz, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt, erhält das Angebot 1 Punkt. Erfüllt eine Referenz über die Mindestanforderungen hinaus eine oder mehrere der folgenden Anforderungen, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl: - Gegenstand des Projektes war eine BGF von mehr als 1.800 qm - 0,5 Punkte - Es handelte sich um eine Mehrfachturnhalle - 0,5 Punkte - Sanierung - 0,25 Punkte - Es war eine Schadstoffsanierung eingebunden - 0,25 Punkte Pro Referenz können damit maximal 2,5 Punkte erreicht werden. Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die zwei im Hinblick auf die beschriebenen Kriterien besten Referenzen gewertet, sodass insgesamt maximal 5 Punkte erreichbar sind. Gewichtung: 75%
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Durchschnittliche Personalstärke
Beschäftigtenzahl - Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (VgV / VOB/A (EU) - Ingenieur/Architekt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich 8 Beschäftigte FTEs (Full Time Equivalents) eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Mindestens 3 Beschäftigte FTEs. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
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Durchschnittliche Personalstärke
Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich 8 Beschäftigte FTEs (Full Time Equivalents) eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Mindestens 3 Beschäftigte FTEs. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant. Gewichtung: 10%
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 20.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.028 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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