Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden ist.
Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt.
Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba.
Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab.
In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben.
Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können.
Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs- teilnehmer muss ausgeschlossen sein.
Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen.
Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein.
Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.
Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden.
Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.
müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen.
Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können.
Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.
Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden.
Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten.
Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten.
Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.
Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein.
Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist.
Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen.
Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein.
Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher.