AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 19:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-269403-2026/

Deutschland – Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren – Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen

Notice-ID: ted-269403-2026

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Stammdaten

Auftraggeber
BwFuhrparkService GmbH
Veröffentlicht
20.04.2026
Frist (Submission)
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34300000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätztes Rahmen-Volumen
5.970.000 €

Beschreibung

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen. Nacharbeiten gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs- teilnehmer muss ausgeschlossen sein. Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuellen Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden ist. — Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden. Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw. Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL (https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten. Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten. Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt. Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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