AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3bd0f443-6a6c-4e9b-b935-f0596e96eb3d) · Abgerufen am 06.09.2026 03:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-271492-2025/

UWG-Servicetätigkeiten an Fernwärmestationen

Notice-ID: ted-271492-2025 · Procedure-ID: 3bd0f443-6a6c-4e9b-b935-f0596e96eb3d

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Stammdaten

Auftraggeber
Uniper Wärme GmbH, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
25.04.2025
Frist (Submission)
20.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50532000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie wiederkehrende Arbeiten an den Fernwärmeanlagen und -stationen in den Versorgungsgebieten Recklinghausen, Gelsenkirchen, Herne, Gladbeck, Datteln und Castrop-Rauxel der Uniper Wärme GmbH (UWG). Hierzu zählen folgende Tätigkeiten: • Wartungen an Fernwärmeanlagen und -stationen • Inspektionen an Fernwärmeanlagen und -stationen • Elektrotechnische Prüfung an Fernwärmeanlagen und -stationen • Elektrotechnische Nachrüstungen an Fernwärmeanlagen und -stationen • Instandsetzungsarbeiten an Fernwärmeanlagen und -stationen • Turnuswechsel von Wärmemesseinrichtungen

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).