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Landkreis Karlsruhe - Vergabe der Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung einer Wasserstoffinfrastruktur im Labormaßstab für den Lehrbetrieb der Balthasar-Neumann-Schulen 1 und 2
Landkreis Karlsruhe · Karlsruhe · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt die Realisierung eines Wasserstoffkraftwerks im Labormaßstab für den Lehrbetrieb der Balthasar-Neumann-Schulen 1 und 2.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Elektroinstallationsarbeiten in Ingolstadt mit einem geschätzten Wert von 3.818.173 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
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Konzept zu Schulungsnutzen, -fähigkeit sowie zur Einsehbarkeit der Anlage 20 %Qualität
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung abgibt.
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Eignungsanforderung
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Realisierung Wasserstoffinfrastruktur).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Referenz A: Wasserstoffanlage - Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über die erfolgreiche Projektierung, den Bau und die Inbetriebnahme einer Wasserstoffanlage, die in den letzten 5 Kalenderjahren (frühestens 01.01.2021) in Betrieb genommen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Die Wasserstoffanlage enthält mindestens folgende Komponenten: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher, Batteriespeicher. - Der Anlagenwert beträgt mindestens 100.000 Euro netto. - Die Wasserstoffanlage befindet sich innerhalb der Europäischen Union Referenz B: Digitaler Zwilling Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über Bereitstellung eines digitalen Zwillings für eine vergleichbare Anlage in den letzten 5 Kalenderjahren (frühestens 01.01.2021). Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Die Anlage enthält mindestens eine der folgende Komponenten: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher, Batteriespeicher. - Es werden die Daten mindestens einer der nachfolgenden Komponenten digital er-fasst und dargestellt: Elektrolyseur, Brennstoffzelle, Wasserstoffspeicher oder Batteriespeicher. Hinweise: Die Anforderungen zu A und B können durch dasselbe Referenzprojekt erfüllt werden. Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Referenzprojekts - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Beschreibung des Leistungsumfangs - Zeitraum der Leistungserbringung - Datum Inbetriebnahme/ Bereitstellung - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ) Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Sofern sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen anhand der eingereichten Referenz A (Mindestreferenz), welche die in der EU Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllt. Zusätzlich können Bewerber (maximal drei) weitere Referenzen (Auswahlreferenzen) einreichen, welche - mit Ausnahme der bereits erfolgten Inbetriebnahme - alle Mindestanforderungen an die Mindestreferenz A erfüllen müssen. Für jede dieser (maximal drei) zusätzlichen Auswahlreferenzen werden folgende Wertungspunkte vergeben. - Anlage in Betrieb genommen: 10 Punkte je Referenz - Anlage noch nicht in Betrieb, aber in konkreter Umsetzung (abgeschlossene Planung und in Errichtungs-Phase): 5 Punkte je Referenz Darüber hinaus können sowohl die Mindestreferenz als auch die zusätzlichen Auswahlreferenzen weitere Zusatzpunkte erhalten, sofern sie bestimmte Merkmale aufweisen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und somit eine erhöhte Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Anlage erkennen lassen. Dies gilt nicht für Referenzen, die sich noch in der Umsetzung befinden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Mindestreferenz sowie der (maximal drei) weiteren Auswahlreferenzen jeweils zusätzlich nach folgender Maßgabe: - Die Anlage ist an einen Stromverbraucher angeschlossen und wird durch eine erneuerbare Energiequelle gespeist. 5 Zusatzpunkte - Die Anlage wurde zu Schulungs-/ Ausbildungszwecken konstruiert und eingesetzt. 15 Zusatzpunkte Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die Mindestreferenz A sowie bis zu drei Auswahlreferenzen, welche die Anforderung nach der EU-Bekanntmachung an die Mindestreferenz A erfüllen, berücksichtigt und wie folgt bewertet (Mindestreferenz: max. 20 Punkte, je Auswahlreferenz max. 30, insgesamt daher max. 110 Punkte möglich).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 21.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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