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Instandsetzung / Modernisierung / Umbau (Sanierung) des Objektes Gerhard-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt Yosephinum
Stadt Altenburg - Stadtverwaltung Altenburg · Altenburg · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Los 03.4-26 - Raumgestaltung / Künstler Pixelart
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Hochbau, speziell Instandsetzung, Modernisierung und Umbau (Sanierung) des Objektes "Josephinum" in Altenburg zur Schaffung einer Spielewelt mit dem Thema "Pixelart".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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wirtschaftlichstes Angebot (50% Preis / 50% Konzept) nach WichtigkeitQualität
Preis 50% Qualität/ Konzept 50% weitere Details in den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung/Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen; — Eigenerklärung zur Berufs/ Betriebshaftpflichtversicherung Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. ACHTUNG!!! Bei der Eignungsprüfung findet keine Referenzkontrolle statt, da eine entsprechende Berücksichtigung erst bei der Konzeptbewertung erfolgt. Der Passus im Formblatt VHB 124 zur Vorlage von Referenzen bzw. Referenzangaben ist entsprechend nicht gültig bzw. zu ignorieren.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt werden: 1. Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Zusätzliche auftragsbezogene Nachweise, die auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind (sofern nicht im Rahmen der PQ vorhanden und soweit erforderlich): Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung 2. Durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ein entsprechendes Formular „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen /Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Folgende Eigenerklärung /Angaben bzw. Nachweise sind vorzulegen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen — Eigenerklärung /Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt bzw. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister (oder vom Bieter die Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung) anfordern. — Eigenerklärung/Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Nachweise auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und/oder der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). — Eigenerklärung/Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweise auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit Angabe der Lohnsummen. — Eigenerklärung/Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung — Eigenerklärung/Angaben zur Eintragung in das Berufs- /Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Nachweise auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigungen). - Eigenerklärungen zur Unternehmenseignung bzgl. eines etwaigen Bezuges auf Russland sowie zur Bereitschaft der Einhaltung der Vorgaben des ThürVgG
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt in diesem Verfahren 10 Kalendertage. Allgemeiner Hinweis: Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB). Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB). Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
- 23.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 22.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 09.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 16.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 19.03.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.992 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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