Interessenbekundungsverfahren Tennisanlage
Freizeit-/Wirtschaftsunternehmen der Stadt Mülheim-Kärlich
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Beschreibung
Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißenthurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach liegt. Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Mülheim, Flur 25, Parz. Nr. 486/4, 9.469 m², auf dem sich eine Tennisanlage mit einer Tennishalle mit integrierten Sanitär- / Umkleideräumen und angeschlossener Gastronomie sowie vier Außentennisspielplätzen befindet. Das Objekt ist noch bis zum 31.08.2026 verpachtet. Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt, die bestehende Tennisanlage zu veräußernt und das Grundstück über einen Erbbaupachtvertrag zu verpachten. Zur Bewertung der Anlage ist deshalb ein Gutachten über den Verkehrswert beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mayen eingeholt worden, das einen Gebäudewert von 135.000,00 Euro und einen Bodenwert von 405.000,00 Euro vorsieht. Der Stadtrat hat beschlossen, die Gebäude der Tennisanlage zu veräußern sowie für den Grund und Boden einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Wobei aus rechtlichen Gründen der Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes nicht unterschreiten darf. Vorab soll für die Veräußerung bzw. Verpachtung der Tennisanlage dieses Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Die folgenden Kriterien werden im Rahmen des sich anschließenden Wettbewerbs maßgeblich sein: • Nutzungswunsch der Stadt: sportliche Nutzung der Anlage, mit Weiterführung von mindestens einem Tennisplatz, sowie Fortführung des Gastronomiebereiches, Ertüchtigung der Anlage zumindest in einen gebrauchsfähigen Zustand (siehe Details im Gutachten). • Kaufpreis: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt und darf aus rechtlichen Gründen 135.000,00 € netto nicht unterschreiten. • Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt. • Erbbauzins: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfah
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung einer Tennisanlage mit Gastronomie und Grundstücksverpachtung im Erbbaupachtvertrag.
- Mindestkaufpreis für Gebäude: 135.000,00 € netto; Erbbauzins: mindestens 5 % des Bodenrichtwertes.
- Nutzungswunsch: sportliche Nutzung, Fortführung der Gastronomie und Ertüchtigung der Anlage.
- Unzulässige Nutzungen umfassen Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und Religionsgemeinschaften.
- Interesse kann formlos per E-Mail bekundet werden.
Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt die Veräußerung einer bestehenden Tennisanlage mit Gastronomie und die Verpachtung des Grundstücks im Erbbaupachtvertrag.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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