5) Eigenerklärung über den Bestand oder die Bereitschaft zum Abschluss einer verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von jeweils mindestens - 7.000.000 EUR für Sachschäden, - 7.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person), - 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 2.500.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes, - 250.000 EUR für Verlust beweglicher Sachen, (nicht nur vom AG überlassene Sachen, sondern z.B. auch Gepäckstücke oder Kleidungsstücke, die im Verantwortungsbereich des AN hinterlegt werden), - 500.000 EUR für Verlust und Sachschäden an vom AG überlassenen elektronischen Geräten, - 50.000.000 EUR für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der "Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 F / G)" auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind, - 100.000.000 Euro für KFZ-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug (Haftung auch auf den Vorfeldern, sofern das Fahrzeug auch dort betrieben werden soll).