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Stadtverwaltung Heilbronn - Aktenscan
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Wer Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Digitalisierung der im Stadtgebiet Heilbronn befindlichen Akten aus sämtlichen Bereichen der Verwaltung (zunächst Ausländerakten, dann Bau- und Leistungsakten) mit dem Ziel, die bestehenden Papierakten 1:1 zu ersetzen. Der Umfang beträgt schätzungsweise 200.000 Blätter (Vorder- und Rückseite)/Woche. Es handelt sich hierbei um eine Kalkulationsgröße, nicht um eine garantierte Liefermenge. Über diese Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten erreicht werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Verzicht auf das die Selbstausführung der Scannleistung durch den Bieter selbst und Änderung des Beginns der Leistung.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung zur Digitalisierung von Akten (Ausländer-, Bau- und Leistungsakten) für die Stadtverwaltung Heilbronn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen.
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Qualität nach Wichtigkeit
siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist (Registerauszug erforderlich!), - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. (Nachweis erforderlich!)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Bezug Russland: - 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsvorteilen durch Auslandsverlagerung, falls der Tätigkeitsort nicht Deutschland ist: Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots darzustellen, wie er sicherstellt, dass durch eine vollständige oder teilweise Ausführung der Leistung im Ausland keine unzulässige Umgehung der in Deutschland geltenden arbeits-, sozial- und vergaberechtlichen Mindeststandards erfolgt. Dies umfasst insbesondere: – eine transparente Darstellung aller vorgesehenen Leistungsbestandteile, die außerhalb Deutschlands erbracht werden sollen; – eine Erklärung, dass die Auslandsverlagerung nicht dazu dient, in Deutschland geltende Mindestlohn- oder Sozialstandards zu umgehen; – die Zusicherung, dass sämtliche im Inland zu erbringenden Leistungen den deutschen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dass für im Ausland erbrachte Leistungen die jeweils geltenden lokalen gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. O Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungs- und Zuschlagsprüfung sowie während der Vertragsausführung geeignete Nachweise anzufordern. O Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, zur Kündigung des Vertrags sowie zur Verhängung von Vertragsstrafen führen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet., — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Bedingungen für die Auftragsvergabe: Die Bieter geben mit Abgabe Ihres Angebotes im Formular "Angebot VgV 8" Ziffer 2.2.3 (in den Vergabeunterlagen) folgende Erklärung ab: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom ArbeitnehmerEntsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) bzw. -die nicht vom Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erfasst werden oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Tabellarische Aufstellung über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung. Mindestanforderung: Für die letzten drei Jahre. Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8 ) folgende Eigenerklärungen vorzulegen: - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an. Mindestanforderung: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die in Art (n.M. öffentlicher Auftraggeber und vgl. Aktenarten), Umfang und Anforderung bez.TR-RESI-Konformität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist; mehrere Referenzen mit geringerem Umfang können berücksichtigt werden, sofern diese in ihrer Summe (ca. 10.000.000 Blätter/Jahr) vergleichbar sind. Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen
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Durchschnittliche Personalstärke
- Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Mindestanforderung: Für die letzten drei Jahre. Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Sicherheit & Versorgung
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Vorlage Datensicherheitskonzeptes: Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein Datensicherheitskonzept gemäß Artikel 32 DSGVO mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, die gewährleisten, dass bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten, den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Rechnung getragen wird und der Datenschutz eingehalten wird, vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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2 Veröffentlichungen
- Frist 02.06.2026 Verzicht auf das die Selbstausführung der Scannleistung durch den Bieter selbst und Änderung des Beginns der Leistung. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 26.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende
Auftragnehmer INFOSCAN GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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