Deutschland – Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör – Audiovisuelle Medientechnik
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Beschreibung
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Rahmenvereinbarung für audiovisuelle Medientechnik an drei KfW-Standorten (Frankfurt, Berlin, Bonn) mit geschätztem Volumen von 4,51 Mio. EUR netto und Obergrenze 6,5 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
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Geschätzter Wert 4.510.000 €3 Veröffentlichungen
- 27.04.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 02.04.2026 Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. Entsprechend hat das Leistungsverzeichnis punktuelle Korrekturen erfahren. Namentlich: (1) Ziff. 3: Transportkosten (Flug, Bahn, LkW) für die Lieferung der vorgenannten Hardware werden nicht gesondert vergütet. Sie sind stattdessen in die Einzelpreise der jeweiligen Geräte und Komponenten (je Stück bzw. Quadratmeter Bildfläche) einzukalkulieren. (2) pos. 01.01.0020: (a) Ein Geräuschpegel im Normalmodus <= 42 dB ist zulässig. Wir korrigieren unsere bisherige Anforderung, wonach <= 36 dB Normalmodus verlangt war. Das wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus und ist daher tatsächlich zu streng. (b) Ferner ist eine maximale Leistungsaufnahme von 1150 W und im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 995 W zulässig. Unsere Forderung nach 600 W im Normalmodus ist zu streng. Dies wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus. (3) pos. 01.01.0120: Unsere bisherige Anforderung von 400 W im Normalmodus war zu streng. Marktgängig ist tatsächlich eine Leistungsaufnahme von 420 W im Normalbetrieb. Wir korrigieren diesen Fehler und akzeptieren eine maximale Leistungsaufnahme von 470 W sowie im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 415 W. (4) pos. 01.01.0140: Unsere bisherige Anforderung einer maximalen Leistungsaufnahme von 700 W ist für den in Rede stehenden Gerätetyp definitiv zu streng und nicht marktkonform. Wir korrigieren diesen Fehler und legen die Leistungsaufnahme wie Folgt fest: 880 W maximal sowie 790 W im Normalmodus. (5) pos. 01.09.0010: Wir formulieren unsere Vorgaben zu Position 01.09.0010 neu wie Folgt: Das Bühnenelement muss eine Abmessung haben von 200 x 100 x 9 cm. Das Bühnenelement muss dabei inklusive montierter Füße eine Gesamthöhe von 40 cm besitzen. (6) In Position 01.01.0650 muss es heißen: 3840 x 2160 (UHD), anstatt 3840 x 2160 (FullHD).
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
Basierend auf 106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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