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Übernachtungskontingente für Teilnehmende an politischen Informationsfahrten des Bundespresseamtes nach Berlin für das Jahr 2027 („Hotelkontingente 2027“)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · Berlin · Berlin
Angebote bis 16.06.2026, 12:00 Uhr (noch 9 Tage)
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Beschreibung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) organisiert jährlich bis zu 2.500 Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. In Gruppen von jeweils bis zu 50 Personen kommen jährlich bis zu 120.000 Teilnehmende nach Berlin. Die Teilnehmenden übernachten ein bis drei Nächte – abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis – in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2027, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertragsentwurf, dem Angebotsformular sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Der Anspruch des BPA ist, Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu den Informationsfahrten zu ermöglichen. Daher sind insbesondere Angebote, die auch barrierefreie oder -arme Zimmerkontingente beinhalten, von großer Bedeutung für die Erreichung eines hohen Maßes an Inklusion.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Ausschreibung für die Bereitstellung von Hotelübernachtungskontingenten für bis zu 120.000 Teilnehmende an politischen Informationsfahrten des Bundespresseamtes nach Berlin im Jahr 2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Den Zuschlag erhalten alle Hotels, deren Eignung im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung festgestellt wurde, die nicht wegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen wurden sowie die Einhaltung der leistungsbezogenen Mindestanforderungen zugesichert und alle geforderten Erklärungen und Unterlagen, insbesondere ein vollständig ausgefülltes Preisblatt, vorgelegt haben. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Für die Vergabe der Einzelaufträge (siehe § 2 des Rahmenvertrags) wird für jede einzelne Kalenderwoche eine Rangfolge auf der Basis der ermittelten Gesamtbewertungspunktzahl je Bieter gebildet. Die höchste Gesamtbewertungspunktzahl je Kalenderwoche erhält den besten Rankingplatz. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Preises je Kalenderwoche sowie der Nachhaltigkeit der angebotenen Leistung. Für jede Kalenderwoche kann eine Gesamtwertungspunktzahl i. H. v. 1.000 Punkte erreicht werden. Dabei fallen dem Preis 70% (max. 700 Punkte) und der Nachhaltigkeit 30 % (max. 300 Punkte) der Gesamtbewertungspunktzahl zu. Für jede Kalenderwoche wird ein separater Angebotspreis auf Basis der im Preisblatt vom Bieter angebotenen Einzelpreise ermittelt. Dazu werden die Einzelpreise für das Doppel- und das Einzelzimmer mit kalkulatorischen Werten multipliziert und die Ergebnisse anschließend zu einem Angebotspreis addiert. Der im Vergleich aller Angebote günstigste Angebotspreis je Kalenderwoche erhält die höchste Bewertungspunktzahl (700 Punkte). Die höheren Angebotspreise je Kalenderwoche werden im Verhältnis dazu linear-proportional geringer bewertet. Sie erhalten also entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot je Kalenderwoche weniger Punkte.
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Nachhaltigkeit 30 %Qualität
Den Zuschlag erhalten alle Hotels, deren Eignung im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung festgestellt wurde, die nicht wegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen wurden sowie die Einhaltung der leistungsbezogenen Mindestanforderungen zugesichert und alle geforderten Erklärungen und Unterlagen, insbesondere ein vollständig ausgefülltes Preisblatt, vorgelegt haben. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Für die Vergabe der Einzelaufträge (siehe § 2 des Rahmenvertrags) wird für jede einzelne Kalenderwoche eine Rangfolge auf der Basis der ermittelten Gesamtbewertungspunktzahl je Bieter gebildet. Die höchste Gesamtbewertungspunktzahl je Kalenderwoche erhält den besten Rankingplatz. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Preises je Kalenderwoche sowie der Nachhaltigkeit der angebotenen Leistung. Für jede Kalenderwoche kann eine Gesamtwertungspunktzahl i. H. v. 1.000 Punkte erreicht werden. Dabei fallen dem Preis 70% (max. 700 Punkte) und der Nachhaltigkeit 30 % (max. 300 Punkte) der Gesamtbewertungspunktzahl zu. Die Nachhaltigkeit der angebotenen Leistung wird ausschließlich auf der Grundlage der mittels Angebotsformular eingereichten Angaben anhand der in der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Bewertungskriterien und Zielerfüllungsgraden bewertet. Die bei den einzelnen Kriterien erzielten Bewertungspunkte werden addiert und zu einer Bewertungspunktzahl (Nachhaltigkeit max. 300 Punkte, siehe Bewertungsmatrix Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zusammengefasst.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter muss aussagekräftige Angaben zu seinem Hotel machen. Dafür muss er angeben: • Name und Anschrift des Hotels; • Eröffnungsdatum; • ggf. Klassifizierung nach den Richtlinien der Deutschen Hotelklassifizierung; • Lage innerhalb von 8 km des Deutschen Bundestags; • Gesamtzahl der Zimmer, sowie Zahl der Doppelzimmer mit Twin-Beds und Zahl der Einzelzimmer; • Angabe, ob Zimmer Nichtraucherzimmer sind; • Anzahl der barrierefreien Zimmer. Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter darüber hinaus, die vertraglichen Mindestanforderungen an das Hotel zu erfüllen. Für die Angaben ist das als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsformular zu verwenden. Zum Nachweis der Klassifizierung ist darüber hinaus das gültige Zertifikat nach der Deutschen Hotelklassifizierung einzureichen. Soweit keine Klassifizierung vorliegt, sind die Angaben im Formblatt „Hotelkriterien“ (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) zu beantworten. Alle im Formblatt „Hotelkriterien“ (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) aufgelisteten Kriterien müssen kumulativ erfüllt werden. Bieter, die auch nur ein Kriterium nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch ohne vorherige Ankündigung die Einhaltung der Hotelkriterien im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung zu überprüfen. Mindesanforderungen Eröffnungsdatum: • Das Eröffnungsdatum des Hotels darf nicht nach dem Ende der Angebotsfrist (vgl. Ziff. 3.2 der Bewerbungsbedingungen) liegen. Größe des Hotels/ Zimmerausstattung: • Mindestens 24 Doppelzimmer und mindestens 10 Einzelzimmer; • Alle Doppelzimmer sind mit Twin-Beds ausgestattet (zwischen den Einzelbetten ist ein Mindestabstand von 60 Zentimetern einzuhalten); • Doppelzimmer können auch zur Einzelzimmernutzung angeboten werden; • Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Lage des Hotels: • Die maximale Entfernung des Hotels vom Deutschen Bundestag/ Reichstagsgebäude darf 8 km Luftlinie betragen. Hotelklassifizierung/ Hotelkriterien: • 2 Sterne Superior, 3 Sterne oder 4 Sterne (nach den Richtlinien der Deutschen Hotelklassifizierung) oder • Bestätigung aller Hotelkriterien (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
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Qualitätsmanagement
Zimmer von Beherbergungsbetrieben ohne gültiges Zertifikat nach der Deutschen Hotelklassifizierung müssen kumulativ folgende Kriterien erfüllen: a) Barrierefreiheit (es ist ein Aufzug für Gäste vorhanden), b) Empfangsbereich (im Empfangsbereich ist mindestens eine Sitzgruppe vorhanden), c) Zimmerreinigung (die Zimmer werden bei Bedarf täglich gereinigt), d) Handtuchwechsel (die Handtücher werden auf Wunsch täglich gewechselt), e) Zimmer und Zimmergröße (die Zimmer bieten Tageslicht und sind mindestens 15 m² groß. Die Fenster haben eine [vom Gast zu jeder Zeit selbstständig ausführbare] Kippfunktion oder das Zimmer verfügt über eine ausreichende und funktionsfähige Belüftungsanlage), f) Mindestabstand Twin-Beds (zwischen den Einzelbetten ist ein Mindestabstand von 60 Zentimetern einzuhalten), g) Nachttisch (am Bett ist eine Ablagemöglichkeit/Nachttisch vorhanden), h) Verdunkelung (die Zimmer haben eine Verdunkelungsmöglichkeit), i) Sitzgelegenheiten Zimmer (in den Zimmern ist eine separate Sitzgelegenheit je Person vorhanden), j) Kleiderschrank (in den Zimmern ist ein Kleiderschrank/-nische vorhanden), k) Fernseher (in den Zimmern ist ein funktionsfähiger Monitor mit Fernsehprogrammen in für die Raumverhältnisse angemessener Größe mit Fernbedienung vorhanden), l) Internetzugang (WLAN-Internetzugang im öffentlichen Bereich), m) Schließfach (in den Zimmern ist ein Schließfach/Safe vorhanden oder eine Depotmöglichkeit an der Rezeption (Safebox)), n) Bad (die Zimmer besitzen ein Bad mit Dusche und WC oder ein Wannenbad und WC; Mindestgröße Bad 2,5m². Die Privatsphäre muss jederzeit gewährleistet sein), o) Sanitärkomfort (in den Bädern sind Waschlotion und Haartrockner vorhanden), p) Handtücher (die Zimmer enthalten ein Handtuch und ein Badetuch pro Person), q) Frühstück (es wird ein Frühstücksbuffet oder eine erweiterte Frühstückskarte im Hotel angeboten), r) Frühstücksatmosphäre (es wird ein „harmonisches“ Restaurant-Ambiente (z.B. durch Beleuchtung, passende Farbwahl, gepflegte und aufeinander abgestimmte Ausstattung) erwartet. Maximal 8 Gäste pro Sitzgruppe (keine Holzbänke)), s) Nichtraucherzimmer (alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer). Bieter, die auch nur ein Kriterium nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten: • Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrags mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. • Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 28.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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