AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/0196afff-3857-4b46-9101-663cb67108da/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 25.08.2026 21:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-302691-2025/

Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen

Notice-ID: ted-302691-2025 · Procedure-ID: 0196afff-3857-4b46-9101-663cb67108da

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, Suhl
Veröffentlicht
09.05.2025
Frist (Submission)
12.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Geschätztes Rahmen-Volumen
3.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und –angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 1 umfasst die Region Nordthüringen mit den Landkreisen Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis. — Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und –angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 2 umfasst die Region Südwestthüringen mit der Stadt Suhl sowie den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis, Hildburghausen und Sonneberg. — Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und –angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 3 umfasst die Region Mittelthüringen mit den Städten Erfurt und Weimar sowie den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und den Ilm-Kreis. — Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und –angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 4 umfasst die Region Ostthüringen mit der Städten Gera und Jena sowie den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Greiz und Altenburger Land.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
6 Jahre
Beginn
01.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 250, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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