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NSI_TÜ - Neubau Sportbad Ibbenbüren
Ibbenbürener Bäder GmbH · Ibbenbüren · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Die Ibbenbürener Bäder GmbH plant die die Erstellung des Neubaus des "Sportbades Ibbenbüren auf dem Gelände des Aaseebades" (im Folgenden auch als "Sportbad" bezeichnet) mit allen typischen Bauwerks-/Funktionsbereichen und den dafür erforderlichen Technischen Anlagen sowie - in eingeschränktem Umfang - den Freianlagen im direkten Gebäudeumgriff. Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens. Für das Neubauvorhaben soll das folgende Funktionsprogramm realisiert werden: - Neubau Hallendbad - 25 m Becken mit 6 Bahnen inkl. 1m Sprungbrett und 3m Plattform mit Teilhubboden - Kurs-/Lehrschwimmbecken (multifunktional mit Hubboden) - optional - Der Neubau des Sportbades soll im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb als Totalübernehmerleistung vergeben werden, die sowohl alle Planungs- als auch alle Ausführungsleistungen beinhaltet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Totalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben, das heißt sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Totalübernehmerleistungen für den Neubau eines Sportbades mit Schwimmbecken und technischen Anlagen.
- Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
- Umfangreiche Planungs- und Ausführungsleistungen sind Teil des Auftrags.
- Die Ibbenbürener Bäder GmbH ist der Auftraggeber für dieses Bauvorhaben.
Gesucht werden Totalübernehmerleistungen für den Neubau eines Sportbades in Ibbenbüren, inklusive aller Planungs- und Ausführungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.02.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 13.03.2026 Lynxight:Aufgrund der stark fortschreitenden Entwicklungen im Rahmen von KI-Ertrinkungssystemen soll dieses System installiert werden. Ankerpunkte: Aufgrund des Wegfalles des Aaseebades werden kleine Attraktionsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit für den Neubau geprüft. Mit diesen Ankerpunkten kann zukünftig das bereits vorhandene Aquatrack auch im neuen Sportbad installiert werden.
- 22.01.2026 Die zusätzliche Leistung könnte gem. § 132 GWB zulässig sein. Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Der zusätzliche Hochwasserschutz stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen. Die Beauftragung der Lieferung von zusätzlichem Hochwasserschutz war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen. Der zusätzliche Schutz wurde im Zuge der Planungsphase angeraten und hat sich als notwendig herausgestellt, um den Technikkeller aufgrund der Lage des Sportbades besser gegen Hochwasser zu schützen. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem erhöht sich der Preis um 0,03 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung. Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
- 09.12.2025 Die zusätzliche Leistung könnte gem. § 132 GWB zulässig sein. Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Die zusätzliche Beauftragung von 3 Wickeltischen stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen. Die Beauftragung der Lieferung und Montage von 3 zusätzlichen Wickeltischen war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und hat sich erst im Laufe des Planungsprozesses als notwendig herausgestellt. Damit im Lehrschwimmbecken auch Kurse für junge Familien angeboten werden können, werden die zusätzlichen Wickeltische benötigt. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem erhöht sich der Preis um 0,01 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung. Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
- 22.10.2025 Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Die zusätzliche Beauftragung von Splitklimaanlagen stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen. Die Beauftragung von Splitklimaanlagen war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und hat sich erst im Laufe de Planungsprozesses als notwendig herausgestellt. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem erhöht sich der Preis um 0,2 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung. Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 310 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.237 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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