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NSI_TÜ - Neubau Sportbad Ibbenbüren
Ibbenbürener Bäder GmbH
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAuftragsänderung 4: NSI_TÜ - Neubau Sportbad Ibbenbüren
- Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird ein Totalübernehmer für den Neubau eines Sportbades mit Planungs- und Ausführungsleistungen.
- Das Projekt beinhaltet ein 25-m-Becken, ein Kurs-/Lehrschwimmbecken und Freianlagen.
- Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
- Umfangreiche Planungs- und Bauleistungen sind als Totalübernehmerleistung zu erbringen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Ibbenbürener Bäder GmbH plant die die Erstellung des Neubaus des "Sportbades Ibbenbüren auf dem Gelände des Aaseebades" (im Folgenden auch als "Sportbad" bezeichnet) mit allen typischen Bauwerks-/Funktionsbereichen und den dafür erforderlichen Technischen Anlagen sowie - in eingeschränktem Umfang - den Freianlagen im direkten Gebäudeumgriff. Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens. Für das Neubauvorhaben soll das folgende Funktionsprogramm realisiert werden: - Neubau Hallendbad - 25 m Becken mit 6 Bahnen inkl. 1m Sprungbrett und 3m Plattform mit Teilhubboden - Kurs-/Lehrschwimmbecken (multifunktional mit Hubboden) - optional - Der Neubau des Sportbades soll im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb als Totalübernehmerleistung vergeben werden, die sowohl alle Planungs- als auch alle Ausführungsleistungen beinhaltet. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Totalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben, das heißt sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Gesamtpreis Totalübernehmerleistungen (netto) 55 %Preis
Bewertet wird der Gesamtpreis der Totalübernehmerleistungen (netto)
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Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen 20 %Qualität
Bewertet wird die Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen mit folgenden Unterkriterien: a) Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe b) Angemessene Materialwahl, materialgerechte, logische und sinnvolle Konstruktion c) Qualitätserfüllung gemäß Vorgaben aus der FLB für: - raumlufttechnische Anlagen - Heizungsanlagen - Sanitärinstallationen - Nutzungsspezifische Anlagen
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Gesamtpreis Wartungsleistungen (netto) für vier Jahre 10 %Preis
Bewerter wird der Gesamtpreis der Wartungsleistungen (netto) für vier Jahre
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Nutzerbezogene Funktionalität der Umsetzung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gesamtkonzept 10 %Qualität
Bewertet wird die nutzerbezogene Funktionalität der Umsetzung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gesamtkonzept
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Terminplanung 5 %Qualität
Gewertet wird das Terminkonzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung oev
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 13.03.2026 Lynxight:Aufgrund der stark fortschreitenden Entwicklungen im Rahmen von KI-Ertrinkungssystemen soll dieses System installiert werden. Ankerpunkte: Aufgrund des Wegfalles des Aaseebades werden kleine Attraktionsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit für den Neubau geprüft. Mit diesen Ankerpunkten kann zukünftig das bereits vorhandene Aquatrack auch im neuen Sportbad installiert werden.
- 22.01.2026 Die zusätzliche Leistung könnte gem. § 132 GWB zulässig sein. Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Der zusätzliche Hochwasserschutz stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen. Die Beauftragung der Lieferung von zusätzlichem Hochwasserschutz war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen. Der zusätzliche Schutz wurde im Zuge der Planungsphase angeraten und hat sich als notwendig herausgestellt, um den Technikkeller aufgrund der Lage des Sportbades besser gegen Hochwasser zu schützen. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem erhöht sich der Preis um 0,03 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung. Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
- 09.12.2025 Die zusätzliche Leistung könnte gem. § 132 GWB zulässig sein. Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Die zusätzliche Beauftragung von 3 Wickeltischen stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen. Die Beauftragung der Lieferung und Montage von 3 zusätzlichen Wickeltischen war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und hat sich erst im Laufe des Planungsprozesses als notwendig herausgestellt. Damit im Lehrschwimmbecken auch Kurse für junge Familien angeboten werden können, werden die zusätzlichen Wickeltische benötigt. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem erhöht sich der Preis um 0,01 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung. Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
- 22.10.2025 Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Die zusätzliche Beauftragung von Splitklimaanlagen stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen. Die Beauftragung von Splitklimaanlagen war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und hat sich erst im Laufe de Planungsprozesses als notwendig herausgestellt. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem erhöht sich der Preis um 0,2 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung. Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 310 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 18.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.237 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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