AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neue Dauerausstellung Lüdenscheid; VE12 Modellbau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Lüdenscheid, Lüdenscheid
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 01.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 92521100 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Leistungen des Modellbaus umfassen die Herstellung, Lieferung und/oder Montage folgender Elemente: - drei Hands-On-Innovationsmodule (Themen: Elektrik, Aluminium, Legierung) mit interaktiven Mechanismen, LED-Beleuchtung und Direktdruck, - vier Tastreliefs zu ausgewählten Exponaten, - eine Buchstation mit reproduzierten Patentbroschüren, - ein Projektionsmodell Stadtmodell zur Darstellung der Stadtentwicklung Lüdenscheids, - vier übergroße Exponatnachbildungen (Britannia-Kanne, Schalter, Normalien-Formplatte, Feldflasche) für den Ausstellungsprolog. Alle Elemente müssen den Belastungen einer öffentlichen Dauerausstellung standhalten (langlebig, robust, revisionierbar) und mindestens der Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen. Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zu zertifizieren. Der Denkmalschutz des Gebäudes ist bei der Ausführung zwingend zu beachten. Erforderlich ist die Abstimmung mit den Gewerken Ausstellungsbau, Grafikproduktion, Elektro sowie Medientechnik. Nach Auftragsvergabe sind Bemusterungen sowie Werk- und Montageplanung umgehend zu veranlassen. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind ab dem 15.07.2026 auszuführen und bis zum 16.10.2026 fertigzustellen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.07.2026
- Ende
- 16.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.