Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Auftraggeber und den verbundenen Unternehmen, ihren Mitarbeitern oder Dritten entstehen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, um einen Teil seines Risikos abzudecken, eine Haftpflichtver-sicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensereignis abzuschließen und dem Auf-traggeber nachzuweisen:
Personenschäden mind. 5.000.000,00 EUR
Sachschäden mind. 5.000.000,00 EUR
Umweltschäden mind. 5.000.000,00 EUR
inkl. Schlüsselverlust
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus Anlass eines Scha-denfalles im Rahmen der vom Auftragnehmer durchzuführenden Arbeiten an den Auftraggeber herangetragen werden. (Freistellungsverpflichtung)