AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 06:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-307123-2026/

Rückbau Asbesthaltige Brandschutztore der Kleinförderanlage

Notice-ID: ted-307123-2026 · Procedure-ID: e04ab6af-26cc-4f4b-9b56-c2d3b6737a63

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Stammdaten

Auftraggeber
UKT - Technisches Betriebsamt, Tübingen
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262660 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei den zu demontierenden Komponenten handelt es sich um Komponenten aus der KFA-Anlage (automatische Kleinförderanlage), eine Anlage der Firma Telelift aus dem Jahr 1992. Die Anlage erstreckte sich über die Bereiche CRONA, Kinderklinik, Versorgungszentrum, Kasino und der Medizinischen Klinik. Diese Anlage wurde bereits zurückgebaut. Nun ist vorgesehen, die restlichen 42 verbliebenen asbesthaltigen Brandschutztore fachgerecht auszubauen, abzutransportieren und ordnungsgemäß mit Entsorgungsnachweis zu entsorgen (Los 1). Die verbleibenden Öffnungen der Brandschutztore sind nach dem Ausbau in Koordination mit dem Auftragnehmer Demontage innerhalb von 72 Stunden fachgerecht zu verschließen (Los 2).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
04.09.2026
Ende
26.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).