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Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Universitätsstadt Siegen · Siegen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur als auch an Einze
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Grasmahd an Kreisstraßen im Unstrut-Hainich-Kreis.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
15–15 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Wettbewerbsergebnis (50%): Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger/innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger/in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
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Qualität nach Wichtigkeit
Projektabwicklung (30%): Projektorganisation zur Qualitätssicherung
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Qualität nach Wichtigkeit
Mitarbeitende (10%): Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
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Preis nach Wichtigkeit
Honorarangebot (10%)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Innenarchitekt/innen sind bei Vorlage einer uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 3 BauO NRW ebenso teilnahmeberechtigt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft von zwei Büros, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Freianlagen übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 250.000 EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt. Dies gilt auch für die Konstellation der Unterauftragnahme und der Eignungsleihe. Ein Verstoß hiergegen führt zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber/in. Mindestanforderung: Die Bewerber/innen müssen drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen. Es müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt gewesen und aktuell beschäftigt sein. Aufgrund der Besonderheit der Aufgabe soll neben der Architektur auch die Landschaftsarchitektur vertreten sein, um eine qualitätvolle Freiraumplanung zu gewährleisten. Sofern ein Büro alle Leistungen im eigenen Haus erbringt, müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sein, sowie ein 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Sofern das Büro nicht beide Fachdisziplinen intern abbildet, muss das Landschaftsarchitekturbüro ebenfalls mindestens 3 abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen können, um sich bewerben zu können sowie mindestens 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beschäftigt haben und aktuell beschäftigen. Für die Aufgabenstellung werden somit insgesamt mindestens 4 Berufsträger/innen erwartet, davon 1 der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 100.000 €3 Veröffentlichungen
- 05.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 21.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 21.04.2026 Es sind die folgenden Anpassungen und Klarstellungen in den Unterlagen notwendig geworden: 1. Kosten Der in der Auslobung genannte Kostenrahmen liegt bei rund 7,85 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppen 300 – 500 der DIN 276 und ergibt sich aus einer im Vorfeld durchgeführten Machbarkeitsstudie. Davon entfallen ca. 7,4 Millionen Euro auf die Kos-tengruppen 300+400 der DIN 276 und 0,45 Millionen Euro auf die Kostengruppe 500 der DIN 276. 2. Berufsträger: Die Eignungskriterien wurden einer erneuten Prüfung unterzogen. Diesbezüglich gilt das Folgende: Die Bewerber/innen müssen ihre Leistungsfähigkeit durch ihre Arbeiten in den letzten drei Jahren unter Beweis gestellt haben sowie mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt haben und aktuell beschäftigen. Aufgrund der Be-sonderheit der Aufgabe soll neben der Architektur auch die Landschaftsarchitektur ver-treten sein, um eine qualitätvolle Freiraumplanung zu gewährleisten. Sofern ein Büro al-le Leistungen im eigenen Haus erbringt, müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sein, sowie ein 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Sofern das Büro nicht beide Fachdisziplinen intern abbildet, muss das Landschaftsarchitekturbüro ebenfalls mindestens 3 abgeschlossene Geschäfts-jahre vorweisen können, um sich bewerben zu können sowie mindestens 1 Berufsträ-ger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beschäftigt haben und aktuell beschäfti-gen. Für die Aufgabenstellung werden somit insgesamt mindestens 4 Berufsträger/innen er-wartet, davon 1 der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. 3. Form der Teilnahme: Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften als auch an Einzelbü-ros. Das Architekturbüro kann sich auch einzeln bewerben, wenn min. ein Landschaftsarchi-tekt beschäftigt ist. Die nachträgliche Benennung des Landschaftsplaners ist nicht zuläs-sig. Sämtlich Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmen-de/Eignungsleihende sind bereits mit der Bewerbung im Teilnahmewettbewerb zu be-nennen. Es muss nicht zwingend eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden. Der Landschaftsplaner kann auch von Beginn als Nachunternehmer/in eingesetzt werden. Eine Mehrfachbewerbung von Landschaftsplanungsbüros ist in keiner der möglichen Konstellationen erlaubt. 4. Angaben zum Umsatz: Es müssen keine Angaben zum Umsatz gemacht werden. Der Ordner wurde entfernt. 5. Angaben zur Haftpflichtversicherung: Das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, muss spätestens im Fall der Auftragsvergabe eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden De-ckungssummen abschließen: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betra-gen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft von zwei Büros, die Leistungen Ob-jektplanung Gebäude erbringen, erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, in Anspruch genommen werden (Eig-nungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Das Büro, das die Leistungen Objektplanung Freianlagen übernimmt, muss spätestens im Fall der Auftragsvergabe eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden De-ckungssummen abschließen: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 250.000 EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr be-tragen (2-fach maximiert). Es ist ausreichend, wenn mittels des Bewerbungsbogens die Eigenerklärung abgegeben wird, ob eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe bereits besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. 6. Ordner „Umsatz“ und „Berufshaftpflichtversicherung“ Im Rahmen der Bieterfragen wurde mitgeteilt, dass die o.g. Ordner entfernt werden. Dies ist technisch leider nicht möglich. Die Bewerbungsunterlagen können gleichwohl eingereicht werden. Es erscheint eine Fehlermeldung, die darauf hinweist, dass Unter-lagen fehlen. Sofern alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden, kann die Fehlermeldung als gegenstandslos betrachtet werden. Es müssen keine Angaben zum Umsatz gemacht werden. Eine Eigenerklärung bzgl. der Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen des Bewerberbogens ist ausreichend (s. Ziff. 5). Eine Verschiebung des Öffnungstermins ist nicht notwendig. Sofern Sie bereits einen Teilnah-meantrag eingereicht haben und die bisherigen Anforderungen erfüllt wurden, ist nichts wei-ter zu veranlassen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.838 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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