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Rahmenvertrag Personaldienstleistungen - Gebäudereinigung
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für Personaldienstleistungen. Um die Versorgung mit infrastrukturellen Dienstleistungen entsprechend dem Dienstleistungsversprechen abzusichern, ist es notwendig, Vertretungsleistungen, die sowohl geplant (Urlaub) als auch ungeplant auftreten (z.B. Arbeitsunfähigkeit) einzukaufen. Davon betroffen sind Ersatzleistungen im Gewerk Gebäudereinigung, als Teilleistung der Hauswartung. Diese beinhalten grundsätzlich die Übernahme von Pflege- und Reinigungstätigkeiten zum Unterhalt im Innen- und Außenbereich. Es wird kein eigenes Per-sonal für die Übernahme der Teilleistung beschäftigt. Zu den Fachaufgaben gehören: Gebäudereinigung gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung zum Unterhalt (insbesondere Treppenhäuser); Reinigung von Räumlichkeiten der technischen Gebäudeausrüstung; Reinigung von äußeren Gebäudebestandteilen; Reinigung von Grau- und Grünfläche; Reinigung von Flächen zur Abfallentsorgung. Das zur Ersatzdienstleistung bereitzustellende Personal soll in die Personalstruktur des Hauswartservice intergiert werden. Die Integration erfolgt in derzeit fünf Teams, die durch jeweils eine/n Servicemanager/in geführt werden. Die Leistungserbringung erfolgt weitestgehend in der genannten Teamstruktur und festen Einsatzbereichen innerhalb der tariflichen Arbeitszeit von 40 Stunden und 5-Tage-Woche. Die Einweisung und Kontrolle des Vertretungspersonals erfolgt grundsätzlich durch örtlich ansässige Hauswarte der FACILITY. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den jeweils für die Ersatzleistung gültigen Leistungsbeschreibungen. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen sind die Basis der räumlich zu bearbeitenden Leistungsbereiche. Die notwendigen Gerätschaften und Reini-gungsmaterialien werden durch den Auftraggeber gestellt. Es wird ein konstanter Einsatz von Personal aus der Arbeitnehmerüberlassung angestrebt. Vom bereitzustellenden Personal wird der selbst-ständig-sichere Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Personaldienstleistungen im Gewerk Gebäudereinigung als Vertretungsleistung.
- Umfasst Reinigung von Innen- und Außenbereichen, technischen Räumen sowie Grau- und Grünflächen.
- Auftraggeber stellt Gerätschaften und Reinigungsmaterialien.
- Erfordert konstanten Einsatz von Personal aus der Arbeitnehmerüberlassung.
- Selbstständig-sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird verlangt.
Gesucht werden Personaldienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung als Vertretungsleistung für die Hauswartung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 70 % Gewertet wird der Stundenlohn in € brutto gemäß dem Angebotspreisblatt. Die Wertung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei das Angebot mit dem niedrigsten Stundenlohn max. 70 Punkte erhält. Niedrigster Preis/Angebotspreis x 70
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Qualität nach Wichtigkeit
Servicekonzept 30 % Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums ist ein Servicekonzept zu erstellen. Der Bieter hat in seinem Servicekonzept, welches schriftlich auf max. 3 - 5 Seiten (DIN A4) mit dem Angebot einzureichen ist, die Art und Weise des Vorgehens zur Erfüllung des abgeforderten Leistungsbildes darzustellen. Insbesondere ist durch den Bieter auszuführen, mit welchen Prozessen die Bereitstellungsbedingungen für geplante und ungeplante Vertretungen umgesetzt werden. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Servicekonzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Projektablauf erwarten lässt. Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Bewertet wird die Gesamtheit der erläuterten Lösungsansätze nach zuvor genannten Unterpunkten anhand ihres Beurteilungsspielraums. Folgende Punktevergabe kommt dabei zur Anwendung: 30 Punkte: Hervorragende Darstellung: Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. 24 Punkte: Sehr gute Darstellung: Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. 18 Punkte: Gute Darstellung: Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. 12 Punkte: Befriedigende Darstellung: Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwartung. 6 Punkte: Ausreichende Darstellung: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im noch Ganzen der Leistungserwartung. 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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