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Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponen
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und zugehörige Dienstleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge“ zugeordnet.] 1. Formular Erklärung Microsoft Partnerstatus Der Bieter hat über den Microsoft Partnerstatus Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland zu verfügen (Mindestanforderung).
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Eignungsanforderung
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung "Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil" und die "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen, 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3 MiLoG), 5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/ der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.] 1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2023, 2024 und 2025. (Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.] Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen -soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. 1. Von den vorzulegenden drei Referenzen muss eine • die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke erfassen (Mindestanforderung). 2. Von den vorzulegenden drei Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ • die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke • für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus erfassen (Mindestanforderung). Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Von den vorzulegenden drei Referenzen muss eine • die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke erfassen (Mindestanforderung). 2. Von den vorzulegenden drei Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ • die Bereitstellung von Lizenzen unter Anwendung des zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossenen Mantelvertrages und damit zusammenhängender Vertragswerke • für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus erfassen (Mindestanforderung). Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- 08.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 29.04.2026 Im Rahmen der Korrektur am 07.05.2026 wurden die Verfahrens_Angebotsbedingungen_Lizenzen, die EVB-IT digital Rahmenvereinbarung sowie die Leistungsbeschreibung einschl. Preisangaben in einer Änderungsfassung bereitgestellt. aktuell
- 21.05.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.369 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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