Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung Signalliefervertrag für TV-Grundversorgung + Errichtung der Glasfasernetze „Projekt Glasfaser Köpenick“
degewo AG — degewo Köpenicker Wohnungsgesellschaft mbH — degewo 6. Wohnen GmbH & Co. KG — degewo netzWerk GmbH
Beschreibung
Die bestehenden Signallieferungsverträge der degewo Köpenick mit der Vodafone GmbH sind nach den gesetzlichen Regelungen des TKG von Sammel- auf Einzelinkasso umzustellen. In diesem Zusammenhang müssen auch die bestehenden Netzpachtverträge der degewo netzWerk mit der Vodafone GmbH auf Anpassungsbedarf geprüft werden. Zugleich möchte degewo neben den bestehenden Breitbandkabelnetze Glasfasernetze bis in die Wohnung errichten. Beide Inhaus-Netzinfrastrukturen sollen gemeinsam über die im Wesentlichen bereits bestehenden Glasfaser-Erschließungsnetze der degewo netzWerk angebunden werden (die Breitbandkabelnetze sind es bereits). Vodafone hat vor diesem Hintergrund degewo als „Gesamtpaket“ neben der Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso -verbunden mit der Festlegung eines neuen, künftigen Signalentgeltes für die TVGrundversorgung – eine Verlängerung des bestehenden Signalliefervertrages und des bestehenden Netzpachtvertrages, die Integration einiger weniger bisher über andere Verträge von Vodafone versorgter Liegenschaften in Treptow-Köpenick in diese Verträge und die Errichtung eines Glasfasernetzes bis in jede Wohnung sowie die Anpachtung dieser auf Rechnung der degewo netzWerk durch Vodafone neu errichteten Netze angeboten. Netzerrichtung und Anpachtung sollen auch für künftige Neubauten erfolgen, die bestehenden Verträge lassen die Aufnahme weiterer Objekte bereits zu. Die Signallieferung über das bestehende Breitbandkabelnetz und die entsprechende Netzverpachtung sollen bis 2034 verlängert werden, die Netzverpachtung neu errichteter und die Signallieferung auf diesen Glasfasernetzen soll bis 2042 erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Umstellung auf Einzelinkasso, Vertragsverlängerung für TV-Grundversorgung und Errichtung von Glasfasernetzen.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (neg-wo-call).
- Die Laufzeit der Verträge erstreckt sich bis 2034 für bestehende Netze und bis 2042 für neu zu errichtende Glasfasernetze.
- Erforderlich sind nachweisbare Erfahrungen in der Signallieferung, Netzpacht und im Ausbau von Glasfasernetzen.
Die Ausschreibung betrifft die Umstellung von Sammel- auf Einzelinkasso für TV-Grundversorgung, die Verlängerung bestehender Signalliefer- und Netzpachtverträge sowie die Errichtung und Anpachtung von Glasfasernetzen bis in die Wohnung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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- 29.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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