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Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
Thüringer Glasfasergesellschaft mbH · Erfurt · Thüringen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsne
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Betreiber für den pachtweisen Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes.
- Das Netz soll in den Clustern Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6 errichtet und betrieben werden.
- Die genauen Anforderungen und Beschreibungen sind unter Ziff. 2.1 der Ausschreibungsunterlagen zu finden.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
Gesucht wird ein Betreiber für den pachtweisen Betrieb eines neu zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in mehreren unterversorgten Gebieten Thüringens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) genügen müssen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe Pachtzahlung 70 Pkt.Kosten
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte). Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 60 Punkte). Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung.
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3. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept 10 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (10 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (8 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf (6 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf (4 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf (2 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend (0 Punkte).
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5. Kosten nachträglicher Hausanschluss 10 Pkt.Kosten
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
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2. Endkundenprodukte 5 Pkt.Preis
Bieter erhalten für einen durchschnittlichen monatlichen Endkundenpreis (ohne Rabattierung; Zeitraum 24 Monate; inklusive einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungsgebühren und unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) von weniger als 60,00 € (brutto) 5 Wertungspunkte. Produkte, welche 60,00 € (brutto) als durchschnittlichen Preis (unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) überschreiten, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (sog. Null-Euro-Angebote) angeboten werden. - Endkundenprodukt mit ≥ 250 Mbit/s im Download für durchschnittlich weniger als 60,00 € (brutto) für einen Zeitraum von 24 Monaten (unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents): 5 Punkte. - Endkundenprodukt mit ≥ 250 Mbit/s im Download für mehr als 60 € (brutto) für einen Zeitraum von 24 Monaten (unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents): 0 Punkte.
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4. Mitwirkungskonzept 5 Pkt.Qualität
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (5 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (4 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf (3 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf (2 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf (1 Punkt). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend (0 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 25.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 19.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 362 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Thüringer Netkom GmbHZuschlagswert 2.943.486 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 981 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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