Frist abgelaufen Büro & Verwaltung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 4 Lose
Geändert: Korrektur durch den Auftraggeber

Scannen als Dienstleistung

Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Cocq Datendienst GmbH →

Beschreibung

Die Bedarfe bei Behörden, ihre Akten digital verfügbar zu machen, steigen seit einigen Jahren. Dataport bietet mit dem Service „Scannen als Dienstleistung“ eine Lösung an, mit der projekthaft große Bestände an Papierdokumenten digitalisiert werden können. Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2), des Posteingangs (Los 3) und von Dias, Microforms und Glasplattennegativen (Los 4). Für die einzelnen Lose erwarten wir folgende Seitenanzahlen: Los 1: ca. 2 Mio. Seiten Los 2: ca. 360 Mio. Seiten Los 3: ca. 50 Mio. Seiten Los 4: ca. 8 Mio. Scanobjekte Dataport sucht pro Los drei Scan-Dienstleister.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Korrektur durch den Auftraggeber

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Digitalisierung von Bestandsakten, Posteingang und Kulturgut.
  • Es werden klassisches Schriftgut, Personalakten, Akten aus Bauämtern sowie Dias, Negative und Grafiken digitalisiert.
  • Die Leistung umfasst Abholung, Vorbereitung und Scannen der Dokumente.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.

Die Ausschreibung betrifft die Digitalisierung verschiedener Dokumententypen, darunter Bestandsakten, Posteingang und Kulturgut.

Die Leistung umfasst das Abholen, Vorbereiten und Scannen der Medien sowie die elektronische Erfassung. Es werden verschiedene Formate wie Schriftgut, Dias, Negative und Grafiken digitalisiert.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). nach Wichtigkeit
    Preis

    Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach Wichtigkeit
    Qualität

    Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 6.2.1.2.1.1)] Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 2 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsnachweis ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Sollte eine Versicherung in geforderter Höhe noch nicht bestehen, so genügt die Vorlage einer Absichtserklärung zum Versicherungsabschluss im Auftragsfall mit Bestätigung eines Versi-cherungsunternehmens. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Absichtserklärung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Die Zertifikate sind vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsmanage-ment Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 2. Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 [Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.2] Die ANLAGE IT-Sicherheit ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit die erforderlichen Angaben zu machen. Die Anga-ben in der Anlage werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Das Zertifikat ist vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheit Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das ISMS relevant ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat oder gleichwertig nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Aus-führung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 3. IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standard 200-1, 200-2 und 200-4 [Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.3] Dataport gewährleistet seinen Kunden hohe Standards in Bezug auf die IT-Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Dies bedeutet, dass der Bieter für den Gegenstand der Dienstleistung und die dafür eingesetzte Infrastruktur ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des BSI-Standards 200-1 betreiben muss. Wesentliche Merkmale dieser Sicherheitsorganisation sind eine geeignete Aufbauorganisation (Rollen- und Funktionsträger mit geeigneter organisatorischer Einbindung), Ablauforganisation (Prozesse) und ein Regelwerk. Der Bieter muss für den Dienstleistungsrahmen ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept als eigene Anlage mit dem Angebot vorlegen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 200-2 beschrieben. Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der IT-Struktur (IT-Strukturanalyse) des Bieters, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck). Defizitäre Grundschutzmaßnahmen muss der Bieter im Rahmen einer Projektplanung geeignet umsetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes muss der Bieter gemäß BSI-Standard 200-2 sicher-stellen. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4 erforderlich. Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten ist zusätzlich die Durchführung einer ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse (auf Grundlage des BSI-Standards 200-3) erforderlich. Die dabei festgelegten Maßnahmen muss der Bieter ebenfalls im IT-Sicherheitskonzept beschreiben. Erst nach Zuschlagserteilung sind darüber hinaus auch die Schnittstellen zum Sicherheitsvor-fallmanagement, dem Notfallvorsorge- und Notfallmanagement von Auftraggeber und Auftrag-nehmer auszuarbeiten, abzustimmen und zu dokumentieren. Dataport ist die Möglichkeit einzuräumen, die Umsetzung und Dokumentation des Sicherheits-konzeptes in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in geeigneter Weise zu überprüfen (Audit durch Dataport). Jeder trägt die Kosten für die dabei entstehenden Aufwände selbst. Das IT-grundschutzkonforme Sicherheitskonzept muss als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheitskonzept“ mit dem Angebot eingereicht werden. Zudem ist im eVergabe-Kriterium die erforderliche Angabe zu machen. Die Umsetzung dieser Anforderung kann auch auf Grundlage der Umsetzung anderer IT-Sicherheitsnormen und –Standards erbracht werden. In diesem Fall ist es aber Aufgabe des Auftragnehmers, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Sollte ein IT-Sicherheitskonzept nicht die Einhaltung der Vorgaben des BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-4 belegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage /der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die die IT-Sicherheit erforderlich ist, ausführen wird.

  • Qualitätsmanagement

    Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Die Zertifikate sind vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsmanage-ment Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 2. Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 [Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.2] Die ANLAGE IT-Sicherheit ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben in der Anlage werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Das Zertifikat ist vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheit Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das ISMS relevant ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat oder gleichwertig nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 3. IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standard 200-1, 200-2 und 200-4 [Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.3] Dataport gewährleistet seinen Kunden hohe Standards in Bezug auf die IT-Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Dies bedeutet, dass der Bieter für den Gegenstand der Dienstleistung und die dafür eingesetzte Infrastruktur ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des BSI-Standards 200-1 betreiben muss. Wesentliche Merkmale dieser Sicherheitsorganisation sind eine geeignete Aufbauorganisation (Rollen- und Funktionsträger mit geeigneter organisatorischer Einbindung), Ablauforganisation (Prozesse) und ein Regelwerk. Der Bieter muss für den Dienstleistungsrahmen ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept als eigene Anlage mit dem Angebot vorlegen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 200-2 beschrieben. Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der IT-Struktur (IT-Strukturanalyse) des Bieters, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck). Defizitäre Grundschutzmaßnahmen muss der Bieter im Rahmen einer Projektplanung geeignet umsetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes muss der Bieter gemäß BSI-Standard 200-2 sicherstellen. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4 erforderlich. Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten ist zusätzlich die Durchführung einer ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse (auf Grundlage des BSI-Standards 200-3) erforderlich. Die dabei festgelegten Maßnahmen muss der Bieter ebenfalls im IT-Sicherheitskonzept beschreiben. Erst nach Zuschlagserteilung sind darüber hinaus auch die Schnittstellen zum Sicherheitsvor-fallmanagement, dem Notfallvorsorge- und Notfallmanagement von Auftraggeber und Auftrag-nehmer auszuarbeiten, abzustimmen und zu dokumentieren. Dataport ist die Möglichkeit einzuräumen, die Umsetzung und Dokumentation des Sicherheits-konzeptes in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in geeigneter Weise zu überprüfen (Audit durch Dataport). Jeder trägt die Kosten für die dabei entstehenden Aufwände selbst. Das IT-grundschutzkonforme Sicherheitskonzept muss als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheitskonzept“ mit dem Angebot eingereicht werden. Zudem ist im eVergabe-Kriterium die erforderliche Angabe zu machen. Die Umsetzung dieser Anforderung kann auch auf Grundlage der Umsetzung anderer IT-Sicherheitsnormen und –Standards erbracht werden. In diesem Fall ist es aber Aufgabe des Auftragnehmers, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Sollte ein IT-Sicherheitskonzept nicht die Einhaltung der Vorgaben des BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-4 belegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage /der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die die IT-Sicherheit erforderlich ist, ausführen wird.

  • Qualitätsmanagement

    Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Die Zertifikate sind vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsmanagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 2. Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 [Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.2] Die ANLAGE IT-Sicherheit ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit die erforderlichen Angaben zu machen. Die Anga-ben in der Anlage werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Das Zertifikat ist vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheit Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das ISMS relevant ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat oder gleichwertig nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 3. IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standard 200-1, 200-2 und 200-4 [Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.3] Dataport gewährleistet seinen Kunden hohe Standards in Bezug auf die IT-Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Dies bedeutet, dass der Bieter für den Gegenstand der Dienstleistung und die dafür eingesetzte Infrastruktur ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des BSI-Standards 200-1 betreiben muss. Wesentliche Merkmale dieser Sicherheitsorganisation sind eine geeignete Aufbauorganisation (Rollen- und Funktionsträger mit geeigneter organisatorischer Einbindung), Ablauforganisation (Prozesse) und ein Regelwerk. Der Bieter muss für den Dienstleistungsrahmen ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept als eigene Anlage mit dem Angebot vorlegen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 200-2 beschrieben. Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der IT-Struktur (IT-Strukturanalyse) des Bieters, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck). Defizitäre Grundschutzmaßnahmen muss der Bieter im Rahmen einer Projektplanung geeignet umsetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes muss der Bieter gemäß BSI-Standard 200-2 sicher-stellen. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4 erforderlich. Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten ist zusätzlich die Durchführung einer ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse (auf Grundlage des BSI-Standards 200-3) erforderlich. Die dabei festgelegten Maßnahmen muss der Bieter ebenfalls im IT-Sicherheitskonzept beschreiben. Erst nach Zuschlagserteilung sind darüber hinaus auch die Schnittstellen zum Sicherheitsvor-fallmanagement, dem Notfallvorsorge- und Notfallmanagement von Auftraggeber und Auftragnehmer auszuarbeiten, abzustimmen und zu dokumentieren. Dataport ist die Möglichkeit einzuräumen, die Umsetzung und Dokumentation des Sicherheitskonzeptes in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in geeigneter Weise zu überprüfen (Audit durch Dataport). Jeder trägt die Kosten für die dabei entstehenden Aufwände selbst. Das IT-grundschutzkonforme Sicherheitskonzept muss als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheitskonzept“ mit dem Angebot eingereicht werden. Zudem ist im eVergabe-Kriterium die erforderliche Angabe zu machen. Die Umsetzung dieser Anforderung kann auch auf Grundlage der Umsetzung anderer IT-Sicherheitsnormen und –Standards erbracht werden. In diesem Fall ist es aber Aufgabe des Auftragnehmers, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Sollte ein IT-Sicherheitskonzept nicht die Einhaltung der Vorgaben des BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-4 belegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage /der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die die IT-Sicherheit erforderlich ist, ausführen wird.

  • Qualitätsmanagement

    Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 1. [Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001:2015 Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.1] Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Die Zertifikate sind vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE Qualitätsmanagement Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 2. Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 [Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit / Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.2] Die ANLAGE IT-Sicherheit ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Zudem sind im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit die erforderlichen Angaben zu machen. Die Anga-ben in der Anlage werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein Zertifikat gem. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Das Zertifikat ist vom Bieter als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheit Zertifikat“ dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das ISMS relevant ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat oder gleichwertig nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. 3. IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI-Standard 200-1, 200-2 und 200-4 [Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eVergabe-Tool unter der Ziffer 6.2.2.2.3.3] Dataport gewährleistet seinen Kunden hohe Standards in Bezug auf die IT-Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Dies bedeutet, dass der Bieter für den Gegenstand der Dienstleistung und die dafür eingesetzte Infrastruktur ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Grundlage des BSI-Standards 200-1 betreiben muss. Wesentliche Merkmale dieser Sicherheitsorganisation sind eine geeignete Aufbauorganisation (Rollen- und Funktionsträger mit geeigneter organisatorischer Einbindung), Ablauforganisation (Prozesse) und ein Regelwerk. Der Bieter muss für den Dienstleistungsrahmen ein IT-grundschutzkonformes Sicherheitskonzept als eigene Anlage mit dem Angebot vorlegen. Das Vorgehen sowie die Struktur eines solchen IT-Sicherheitskonzeptes sind im BSI-Standard 200-2 beschrieben. Das IT-Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der IT-Struktur (IT-Strukturanalyse) des Bieters, der Maßnahmenauswahl (Modellierung) und der Dokumentation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen (Basis-Sicherheitscheck). Defizitäre Grundschutzmaßnahmen muss der Bieter im Rahmen einer Projektplanung geeignet umsetzen. Die regelmäßige Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes muss der Bieter gemäß BSI-Standard 200-2 sicherstellen. Ferner sind eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement nach BSI-Standard 200-4 erforderlich. Bei hohem Schutzbedarf der im Rahmen der Dienstleistung verarbeiteten Daten ist zusätzlich die Durchführung einer ergänzenden Sicherheits- und Risikoanalyse (auf Grundlage des BSI-Standards 200-3) erforderlich. Die dabei festgelegten Maßnahmen muss der Bieter ebenfalls im IT-Sicherheitskonzept beschreiben. Erst nach Zuschlagserteilung sind darüber hinaus auch die Schnittstellen zum Sicherheitsvor-fallmanagement, dem Notfallvorsorge- und Notfallmanagement von Auftraggeber und Auftrag-nehmer auszuarbeiten, abzustimmen und zu dokumentieren. Dataport ist die Möglichkeit einzuräumen, die Umsetzung und Dokumentation des Sicherheitskonzeptes in Abstimmung mit dem Auftragnehmer in geeigneter Weise zu überprüfen (Audit durch Dataport). Jeder trägt die Kosten für die dabei entstehenden Aufwände selbst. Das IT-grundschutzkonforme Sicherheitskonzept muss als eigene Anlage unter dem Titel „ANLAGE IT-Sicherheitskonzept“ mit dem Angebot eingereicht werden. Zudem ist im eVergabe-Kriterium die erforderliche Angabe zu machen. Die Umsetzung dieser Anforderung kann auch auf Grundlage der Umsetzung anderer IT-Sicherheitsnormen und –Standards erbracht werden. In diesem Fall ist es aber Aufgabe des Auftragnehmers, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Sollte ein IT-Sicherheitskonzept nicht die Einhaltung der Vorgaben des BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-4 belegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage /der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die die IT-Sicherheit erforderlich ist, ausführen wird.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder noch erbracht wird. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese, gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe, seit mindestens drei Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von drei Monaten erstreckt haben.Im Wesentlichen vergleichbar = Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rah-menbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftrag-geber, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Der Bieter muss je Los, auf das er bietet, eine Referenz einreichen, die mit dem Leistungsgegenstand des entsprechenden Loses vergleichbar ist, z.B. für Los 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der Bücher digitalisiert wurden. Außerdem müssen je Los insgesamt 70% der in der jeweiligen ANLAGE Referenzbeschreibung aufgelisteten Leistungsbestandteile mit den eingereichten Referenzen erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, d.h., dass die Erfüllung der einzelnen Leistungsbestandteile durch die eingereichten Referenzen los-übergreifend geprüft und bewertet wird (Bsp.: Wenn eine eingereichte Referenz den Leistungsbestandteil „TR-Resiscan konforme Umsetzung“ nachweist, dann wird diese Anforderung losübergreifend erfüllt.) Der Bieter muss zudem eine Referenz einreichen, bei der der Referenzauftraggeber einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber iSv. § 99 GWB (Bsp. Gebietskörperschaften, etc.) darstellt. Dabei muss die referenzierte Leistung der ausgeschriebenen Leistung eines der vier Lose soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Diese Referenz gilt in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber für alle Lose. Erfolgreich abgeschlossen = Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und in der vereinbarten Vertragslaufzeit geendet haben und nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit je Los eine Betrachtung von 1 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 1 Referenz je Los keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1 vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei-tungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch aus-drücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Ref. insg. betrachtet.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder noch erbracht wird. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese, gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe, seit mindestens drei Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von drei Monaten erstreckt haben.Im Wesentlichen vergleichbar = Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftrag-geber, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Der Bieter muss je Los, auf das er bietet, eine Referenz einreichen, die mit dem Leistungsgegenstand des entsprechenden Loses vergleichbar ist, z.B. für Los 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der Bücher digitalisiert wurden. Außerdem müssen je Los insgesamt 70% der in der jeweiligen ANLAGE Referenzbeschreibung aufgelisteten Leistungsbestandteile mit den eingereichten Referenzen erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, d.h., dass die Erfüllung der einzelnen Leistungsbestandteile durch die eingereichten Referenzen los-übergreifend geprüft und bewertet wird (Bsp.: Wenn eine eingereichte Referenz den Leistungsbestandteil „TR-Resiscan konforme Umsetzung“ nachweist, dann wird diese Anforderung losübergreifend erfüllt.) Der Bieter muss zudem eine Referenz einreichen, bei der der Referenzauftraggeber einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber iSv. § 99 GWB (Bsp. Gebietskörperschaften, etc.) darstellt. Dabei muss die referenzierte Leistung der ausgeschriebenen Leistung eines der vier Lose soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Diese Referenz gilt in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber für alle Lose. Erfolgreich abgeschlossen = Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und in der vereinbarten Vertragslaufzeit geendet haben und nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit je Los eine Betrachtung von 1 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 1 Referenz je Los keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1 vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch aus-drücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemesse-ner Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Ref. insg. betrachtet.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: Die ANLAGE Referenzbeschreibung des ausgewählten Los ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung je Los mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder noch erbracht wird. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese, gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe, seit mindestens drei Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von drei Monaten erstreckt haben.Im Wesentlichen vergleichbar = Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Der Bieter muss je Los, auf das er bietet, eine Referenz einreichen, die mit dem Leistungsgegenstand des entsprechenden Loses vergleichbar ist, z.B. für Los 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der Bücher digitalisiert wurden. Außerdem müssen je Los insgesamt 70% der in der jeweiligen ANLAGE Referenzbeschreibung aufgelisteten Leistungsbestandteile mit den eingereichten Referenzen erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, d.h., dass die Erfüllung der einzelnen Leistungsbestandteile durch die eingereichten Referenzen los-übergreifend geprüft und bewertet wird (Bsp.: Wenn eine eingereichte Referenz den Leis-tungsbestandteil „TR-Resiscan konforme Umsetzung“ nachweist, dann wird diese Anforderung losübergreifend erfüllt.) Der Bieter muss zudem eine Referenz einreichen, bei der der Referenzauftraggeber einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber iSv. § 99 GWB (Bsp. Gebietskörperschaften, etc.) darstellt. Dabei muss die referenzierte Leistung der ausgeschriebenen Leistung eines der vier Lose soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Diese Referenz gilt in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber für alle Lose. Erfolgreich abgeschlossen = Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und in der vereinbarten Vertragslaufzeit geendet haben und nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit je Los eine Betrachtung von 1 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 1 Referenz je Los keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1 vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch aus-drücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemesse-ner Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Ref. insg. betrachtet.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Personalkennzahlen: Los 2 [Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen / Angaben zu Personalkennzahlen im eVergabe-Tool unter den Eignungskriterien Ziffer 6.2.2.2.2.1] Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Angebot jeweils für die Lose 2 und 3 vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kriterium 6.2.2.2.2.1 Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden darauf-hin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren im ausschreibungsrelevanten Bereich (Transport, Lager, Produktion, Projektmanagement) durchschnittlich mindestens 20 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Per-sonalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert und es wird ein gemeinsamer Durchschnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Personalkennzahlen: Los 3 [Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen / Angaben zu Personalkennzahlen im eVergabe-Tool unter den Eignungskriterien Ziffer 6.2.2.2.2.1] Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Angebot jeweils für die Lose 2 und 3 vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kriterium 6.2.2.2.2.1 Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren im ausschreibungsrelevanten Bereich (Transport, Lager, Produktion, Projektmanagement) durchschnittlich mindestens 20 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Per-sonalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert und es wird ein gemeinsamer Durchschnitt für die jeweiligen Geschäftsjahre gebildet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 18.05.2026 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (5) Cocq Datendienst GmbH · DMI GmbH & Co. KG · Iron Mountain Deutschland GmbH · Mikrofilm-System-Vertrieb Joachim Künzel KG · Rhenus Docs to Data GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 191.000 €
Median 236.900 €
Oberes Quartil 530.441 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 18.05.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer DP31-202600021
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Dataport AöR
Standort Altenholz, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 14.04.2026
CPV-Code 79999100
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 4 (max. 4 bewerbbar)
Erfüllungsort Deutschland
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2030
Bindefrist (?) 166 Tage
Frist für Rückfragen 04.05.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 78.879 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.938 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Dataport AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 29.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Dataport AöR · Altenholz

dataportvergabestelle@dataport.de
+49 43132950