AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Netzwerke – Lieferung, Installation und Implementierung aktiver WLAN-Komponenten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klinikum St. Marien Amberg
- Veröffentlicht
- 04.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 32400000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Das Klinikum St. Marien Amberg („Klinikum“) ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 578 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 17 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen.In den vernetzten medizinischen Zentren widmen sich Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen der Diagnostik und Behandlung von speziellen Krankheitsbildern (z.B. Tumor- und Gefäßerkrankungen). Im angegliederten Gesundheitszentrum St. Marien können sich Patienten ambulant behandeln und beraten lassen. Das differenzierte und hochspezialisierte Leistungsspektrum wird „unter einem Dach“ und in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Klinikums und den niedergelassenen Ärzten der Region angeboten. Ziel des Klinikums ist eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung und der Patientenbehandlung, um Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen erreichen und so eine moderne, qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Hierzu beabsichtigt das Klinikum die Nachrüstung der WLAN-Infrastruktur zur leistungsfähigen, flächendeckenden Digitalisierung der Liegenschaften. Dies umfasst sowohl die Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten als auch die Installation (Ersatz bzw. Tausch der bereits vorhandenen aktiven Komponenten sowie die Nachrüstung bzw. Erweiterung) als auch die Implementierung der WLAN-Infrastruktur. Weiterhin sollen auch Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erbracht werden. Zur Finanzierung des Vorhabens werden nicht nur Eigenmittel, sondern auch staatliche Zuwendungen nach dem Fördertatbestand 10 der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 03 im Stand vom 3. Mai 2021 („Förderrichtlinie“) in Anspruch genommen. Deshalb ist für das Klinikum neben einer mangelfreien Leistungserbringung wesentlich, dass die in der Förderrichtlinie genannten Anforderungen des Fördertatbestandes 10 durch die mit diesem Vergabeverfahren beschafften Leistungen erfüllt und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens erbracht werden. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Lieferung der aktiven WLAN-Komponenten sowie der erforderlichen Softwarekomponenten (Lizenzen); • Nachrüstung und Errichtung der auf die Liegenschaften angepassten, leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur durch Installation der WLAN-Komponenten und Anbindung an die vorhandene LAN-Verkabelung während des laufenden Betriebs sowie Entsorgung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile; • Implementierung der errichteten WLAN-Infrastruktur in die in die vorhandene IT-Systemlandschaft des Auftraggebers und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter sowie erforderliche Leistungen zur Inbetriebnahme • Erbringung von Schulungsleistungen für die Mitarbeiter der IT-Abteilung des Auftraggebers sowie • Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der WLAN-Infrastruktur hinsichtlich der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten. Nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und der vertraglichen Leistungspflichten sind die erforderlichen Leistungen zur Verkabelung und damit zur Schaffung der LAN-Infrastruktur. Diese Leistungen werden durch ein von dem Auftraggeber beauftragtes Unternehmen erbracht. Der Auftragnehmer ist daher erforderlichenfalls zur engen Abstimmung und Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen verpflichtet. Sämtliche Leistungen sind vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor