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Lieferung, Installation und Implementierung aktiver WLAN-Komponenten
Klinikum St. Marien Amberg · Amberg · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Das Klinikum St. Marien Amberg („Klinikum“) ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 578 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 17 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen.In den vernetzten medizinischen Zentren widmen sich Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen der Diagnostik und Behandlung von speziellen Krankheitsbildern (z.B. Tumor- und Gefäßerkrankungen). Im angegliederten Gesundheitszentrum St. Marien können sich Patienten ambulant behandeln und beraten lassen. Das differenzierte und hochspezialisierte Leistungsspektrum wird „unter einem Dach“ und in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Klinikums und den niedergelassenen Ärzten der Region angeboten. Ziel des Klinikums ist eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung und der Patientenbehandlung, um Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen erreichen und so eine moderne, qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Hierzu beabsichtigt das Klinikum die Nachrüstung der WLAN-Infrastruktur zur leistungsfähigen, flächendeckenden Digitalisierung der Liegenschaften. Dies umfasst sowohl die Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten als auch die Installation (Ersatz bzw. Tausch der bereits vorhandenen aktiven Komponenten sowie die Nachrüstung bzw. Erweiterung) als auch die Implementierung der WLAN-Infrastruktur. Weiterhin sollen auch Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erbracht werden. Zur Finanzierung des Vorhabens werden nicht nur Eigenmittel, sondern auch staatliche Zuwendungen nach dem Fördertatbestand 10 der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 03 im Stand vom 3. Mai 2021 („Förderrichtlinie“) in Anspruch genommen. Deshalb ist für das Klinikum neben einer mangelfreien Leistungserbringung wesentlich, dass die in der Förderrichtli
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von aktiven WLAN-Komponenten, Softwarelizenzen und Implementierungsleistungen für ein Krankenhaus.
- Leistungsumfang beinhaltet Lieferung, Installation, Implementierung, Schulung und 36 Monate Service/Wartung.
- Die Leistungserbringung muss unterbrechungsfrei im laufenden Klinikbetrieb erfolgen.
- Erforderliche enge Abstimmung mit einem anderen beauftragten Unternehmen für die LAN-Infrastruktur.
- Erfüllung spezifischer Anforderungen aus einer staatlichen Förderrichtlinie ist wesentlich.
Das Klinikum St. Marien Amberg sucht die Lieferung, Installation und Implementierung einer WLAN-Infrastruktur inklusive Softwarelizenzen und Schulungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 02.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 04.06.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 83 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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