AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18e7a65421e-4d5bda735c7f2e28) · Abgerufen am 01.09.2026 16:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-330240-2024/

Digitalisierung der Bauakten

Notice-ID: ted-330240-2024 · Procedure-ID: cdff1765-08b7-478b-9e8c-f7ef632f3283

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Winnenden, Winnenden
Veröffentlicht
09.04.2024
Frist (Submission)
18.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79999100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
220.816 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Bauaktenregistratur des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden verfügt über insgesamt ca. 600 laufenden Metern Aktenschränke mit ca. 21.400 Akten. Der Scanauftrag aller Akten in der Bauaktenregistratur des GVV beinhaltet den Transport, die entsprechende Vorbereitung der Akten für das Scannen, das Scannen selbst und die Qualitätssicherung. Die gesamte digitale Akte, bestehend aus einzelnen PDF-Dokumenten mit entsprechend darauf Bezug nehmenden JPL-Dateien, ist dem Auftraggeber als Downloadlink mit Passwortschutz bereitzustellen. In einem zweiten Schritt importiert der Auftraggeber mit Hilfe einer Importdatei bzw. eines JPL-Skripts dann selbst die PDF-Dokumente und JPL-Dateien.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).