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Unterhaltsreinigung für vier Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg
Landkreis Prignitz · Perleberg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Unterhaltsreinigung für vier Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Gesucht wird die Unterhaltsreinigung für fünf Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg mit einer Gesamtfläche von fast 2 Millionen Quadratmetern.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
Preis (60 Punkte): Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden linear über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
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Reinigungsstunden 30 Pkt.Qualität
Reinigungsstunden (30 Punkte): Die höchste Stundenanzahl erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Stundenanzahl wird über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
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unproduktive Objektleiterstunden 10 Pkt.Qualität
Unproduktive Objektleiterstunden (10 Punkte): Die höchste Stundenanzahl erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Stundenanzahl wird über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-versicherungssummen: 1.000.000 EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, 50.000 EUR für Bearbeitungsschäden, 100.000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 25.000 EUR für Schlüsselverlust Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe von Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges für vergleichbare Aufträge in den letzten drei Jahren. Vergleichbar ist die Referenz ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 19.05.2026 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 15.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 02.06.2026 Verlängerung der Angebotsfrist auf den 02.06.2026, 13:00 Uhr. aktuell
- Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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