AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50HNMS/documents) · Abgerufen am 05.08.2026 17:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-330724-2026/

Unterhaltsreinigung für vier Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg

Notice-ID: ted-330724-2026 · Procedure-ID: a442b86f-666a-45b3-938d-fbe189cd2196

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Prignitz, Perleberg
Veröffentlicht
13.04.2026
Frist (Submission)
02.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
863.934 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhaltsreinigung für vier Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg. Jahresreinigungsfläche 1.957.447,47 Quadratmeter. 1. Gymnasium Perleberg, Haus 1, Puschkinstr. 13, 19348 Perleberg; 2. Gymnasium Perleberg, Haus 2, Wilsnacker Str. 12, 19348 Perleberg; 3. Oberschule Perleberg, Dergenthiner Str. 29, 19348 Perleberg; 4. Förderschule Perleberg, An der Buhne 1, 19348 Perleberg; 5. Musikschule Perleberg, Eichenpromenade 3, 19348 Perleberg; 6. Rolandhalle Perleberg, Karl-Liebknecht-Str. 14, 19348 Perleberg.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.08.2026
Ende
31.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).