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Kunstproduktion und Planungsleistung als Rahmenvertrag
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Kunstproduktion und Planungsleistung als Rahmenvertrag. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2026. Die Gewobag darf die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung einseitig zweimalig um je ein Jahr verlängern. Die Option muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ausgeübt sein. Maßgeblich ist die Absendung der Erklärung in Textform bei der Gewobag. Die Gewobag geht von einem Abrufvolumen von maximal EUR 990.000,- aus. Ab Erreichen dieses Volumens ist die Rahmenvereinbarung hinfällig, ein weiterer Abruf aus ihr ist dann nur noch im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen (vgl. § 132 GWB) machbar. Die Angabe des Abrufvolumens ist eine reine vergaberechtliche Notwendigkeit. Sie stellt weder die Zusage von Abrufen in dieser Höhe dar, noch ist sie eine Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB. Der Rahmenvereinbarungspartner hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag) und dem Vertrag zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Ausschreibung für Dienstleistungen im Bereich Unternehmensgründung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Erklärung des Bieters zu seinem Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2022 bis 2024.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Mindestbedingung: • Beschreibung der erbrachten Leistung • Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) • Auftraggeber (mit Adresse) • Projektgröße (mind. EUR 4.000,- netto) • Projektgröße (mind. 3 Manntage) • Ansprechpartner beim Auftraggeber (Abteilung mit Telefonnummer) • Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ) (Achtung: Abschluss nicht vor 2019) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden (max. 100 Punkte): • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden: • Leistung für öffentlichen Auftraggeber erbracht (§ 98 GWB) (1 Punkt) • konzeptionelle Planung von Ausstellungen und Veranstaltungen (4 Punkte) • Machbarkeitsanalysen (2 Punkte) • Produktion von Ausstellungen (Transport von Waren und Kunstwerken innerhalb Berlins, Auf- und Abbau von Ausstellungen) (2 Punkte) • Dokumentenmanagement (Versicherungsmanagement, Zollangelegenheiten) (2 Punkte) • Recherchearbeiten (2 Punkte) • Administrationsdienstleistungen (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bieters zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2022 bis 2024.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 22.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 20.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 187 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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