Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Erfahrung mit Konversionsprojekten - Erfahrung mit Planungsschnittstellen - Größenordnung des Projekts Mindestkriterium: In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein. Dies kann auch durch Referenzen geschehen, die in der konkreten Bepunktung der zwei besten Referenzen nicht berücksichtigt werden. Nur dann wird die generelle Eignung des Bewerbers bejaht. . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die bauliche Fertigstellung der Projekte im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. Die zwei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Damit sind maximal 200 Punkte im Referenzportfolio möglich. Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 40 Punkte: Wohngebietsentwicklung mit einem vergleichbaren Oberflächenentwässerungs-konzept, offener Regenwasserführung mit kaskadenförmigen Rückhalteflächen und gedrosselter Ableitung, als sichtbarer und gestalterisch integrierter Bestandteil multifunktional genutzter Verkehrs- und Freianlagen mit integriertem Starkregenrisikomanagement. - 20 Punkte: Wohngebietsentwicklung mit einer Umsetzung des Schwammstadtprinzips als sichtbarer und gestalterisch integrierter Bestandteil der Verkehrs- und Freianlagen. - 10 Punkte: Wohngebietsentwicklungen mit Umsetzung des Schwammstadtprinzips. - 0 Punkte: Sonstige Wohngebietsentwicklungen. Kriterium 2: Erfahrung mit Konversionsprojekten - 20 Punkte: Erfahrung in der Entwicklung von ehemals militärisch oder gewerblich vorgenutzter Konversionsflächen. - 10 Punkte: Erfahrung in der Entwicklung von vorgenutzten Flächen. - 0 Punkte: Keine Erfahrung in der Entwicklung von vorgenutzten Flächen. Kriterium 3: Erfahrung mit Planungsschnittstellen - 20 Punkte: Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen städtebaulicher Planung, Landschaftsarchitektur, Regenwassermanagement und Verkehrsanlagenplanung sowie der planerischen Bearbeitung der Schnittstellen zu privaten Hochbauvorhaben im Bereich der Oberflächenentwässerung. - 10 Punkte: Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen städtebaulicher Planung, Landschaftsarchitektur, Regenwassermanagement und Verkehrsanlagenplanung. - 0 Punkte: Keine Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen städtebaulicher Planung, Landschaftsarchitektur, Regenwassermanagement und Verkehrsanlagenplanung. Kriterium 4: Größenordnung des Projekts - 20 Punkte: Projektgröße ab 5 ha - 10 Punkte: Projektgröße ab 3 ha - 0 Punkte: weniger als 3 ha Mindestkriterium: In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein. Dies kann auch durch Referenzen geschehen, die in der konkreten Bepunktung der zwei besten Referenzen nicht berücksichtigt werden. Nur dann wird die generelle Eignung des Bewerbers bejaht.