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Beschaffung von Elektrobussen
Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH · Pirmasens · Rheinland-Pfalz
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Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt auf Basis der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Beschaffung von insgesamt sechs (6) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen (12 m) (kurz: Elektrobusse) aus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt mit einem geschätzten Wert von 600.037,56 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auftraggeberin schreibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 SektVO aus. Sofern Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern eingehen, werden Angaben der Bewerber im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Anlage 09) gewertet ("Auswahlkriterien"), um eine Rangfolge zwischen den Bewerbern zu ermitteln. Die Bewertung der Angaben erfolgt anhand der in Ziffer 5.3 der Verfahrensbedingungen dargestellten Tabelle. Die pro Kriterium erzielte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 30 Punkte. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Es werden die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Der Bewerber mit der vierthöchsten Gesamtpunktzahl erhält den Status als Reservebewerber. Können die drei am besten geeigneten Bewerber nicht eindeutig bestimmt werden, gelten für die Rangfolge der Platzierung der punktgleichen Bewerber die folgenden Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die Plätze 1 - 4 eindeutig bestimmbar sind: (1) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 3 die höhere Punktzahl erreicht hat. (2) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 1 die höhere Punktzahl erreicht hat. (3) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 2 die höhere Punktzahl erreicht hat. (4) Falls über keines der unter (1) bis (3) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, d. h. ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).“
Maximal 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Anschaffungspreis & Lebenszykluskosten 60 %Preis
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Die Kennzahl P geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 16) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden: - "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %) - Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) - Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert. Für jedes der drei Unterkriterien gilt: Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Nettowert erhält die volle Punktzahl des jeweiligen Unterkriteriums. Ein fiktives Angebot mit einem Wert vom Zweifachen des niedrigsten Wertes erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Werte, die zwischen dem niedrigsten Wert und dem fiktiven doppelten Wert liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: PU = PPmax ×(2- PA/Pmin) PU = Punkte Unterkriterium (erreichte Wertungspunkte im jeweiligen Unterkriterium) PA = Wert des jeweiligen Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto) Pmin = Wert des niedrigsten Angebotes im jeweiligen Unterkriterium (netto) PPmax = maximal zu erzielende Preispunkte im jeweiligen Unterkriterium (250, 175 oder 175) Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Kennzahl P ergibt sich aus der Addition der in den drei Unterkriterien erreichten Wertungspunkte und geht mit einer Gewichtung von 60 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Die Option "Werkseitiger Einbau einer automatischen Fahrgastzählanlage (AFZS)" gemäß Position 1.2 des Preisblatts wird nicht in die Preisbewertung einbezogen. Das Kriterium "Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten" setzt sich dabei aus den Kriterien "Anschaffungspreis gesamt (netto)", "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" zusammen. - Anschaffungspreis: Im Hinblick auf das Kriterium "Anschaffungspreis gesamt (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von 250 Punkten erreicht werden. Die Berechnung erfolgt gemäß folgender Formel: Die Anschaffungspreise der anzubietenden sechs (6) E-Busse werden addiert. Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Preise, die diesen Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Preise, die zwischen diesen beiden Preisen liegen, werden mit Hilfe einer linearen Interpolation bepunktet. -Lebenszykluskosten: Im Hinblick auf die Kriterien "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" und "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" kann eine Höchstpunktzahl von insgesamt 350 Punkten erreicht werden. Die aus den jeweiligen Anlagen ermittelten Gesamtkosten für den Wartungsaufwand sowie den Instandsetzungsaufwand werden für die Wertung herangezogen. Der Anbieter mit den jeweils niedrigsten Kosten im Kriterium "Betriebskosten Wartungsaufwand (netto)" beziehungsweise im Kriterium "Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto)" erhält die volle Punktzahl von jeweils 175 Punkten. Kosten, die den niedrigsten Wert um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten bewertet. Kosten, die zwischen diesen beiden Werten liegen, werden jeweils mittels linearer Interpolation bepunktet. Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) und Anlage 18 Instandsetzungsaufwand und Anlage 17 Wartungsaufwand zu entnehmen.
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Leistung 40 %Qualität
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote der als geeignet festgestellten Bieter, die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Die Kennzahl L geht mit einer Gewichtung von 40 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Der Bieter kann hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Die einzelnen Leistungskriterien werden wie folgt gewichtet: 1. Umweltverträglichkeit: 15 % a) Energieverbrauch Sommer-Betrieb: 7,5 % b) Energieverbrauch Winter-Betrieb: 7,5 % Im Hinblick auf das Kriterium "Umweltverträglichkeit" kann insgesamt eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. Maßgeblich ist der Energieverbrauch der Fahrzeuge. Hier wird zwischen dem "Energieverbrauch Sommer-Betrieb" und dem "Energieverbrauch Winter-Betrieb" unterschieden. Es können für Sommer- und Winter-Betrieb jeweils 75 Punkte erreicht werden. Hierbei werden die vom Bieter angegebenen spezifischen Verbrauchswerte in kWh/km bewertet. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 19 "Umweltverträglichkeit" zu entnehmen. 2. Erfüllung techn. Anforderungen gem. Lastenheft: 15% Mit dem Kriterium "Erfüllung technischer Anforderungen" werden qualitative Aspekte berücksichtigt, die eine differenzierte Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der angebotenen Fahrzeuge ermöglichen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten erreicht werden. 3. Fahrzeugkonzept / Gestaltung: 10 % a) Fahrgastinnenraumgestaltung: 5 % b) Fahrerarbeitsplatz: 5 % Im Hinblick auf das Kriterium "Fahrzeugkonzept/Gestaltung" kann eine Höchstpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden. Gewertet werden mit jeweils maximal 50 Punkten die "Fahrgastinnenraumgestaltung" und der "Fahrerarbeitsplatz". Weitere Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen in Ziffer 2.8 sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 15) zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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2 Veröffentlichungen
- 19.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 18.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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